Erfahrungsbericht Luft-Wasser-Wärmepumpe
Nach unserem Einzug in unsere neu errichtete Doppelhaushälfte in Ehningen war die Welt für etwa
vier Monate in völliger Ordnung. Es war bemerkenswert ruhig im neuen Haus. Bis zu diesem
verhängnisvollen Februar im Jahr 2008. Nach Feierabend habe ich im etwa zwei Meter breiten
Durchgang zwischen unserer Garage und der unserer Nachbarn einen merkwürdigen Betonsockel
entdeckt. Eigentlich komisch, dachte ich. Denn der Zwischenraum sollte nach Auskunft der
Nachbarn als Zugang zu deren Einfliegerwohnung dienen. Warum sollte sich jemand ohne Grund
ein 10cm hohes Fundament in diesem Bereich betonieren? Auch aus der
Angrenzerbenachrichtigung, die wir auf dem Rathaus eingesehen haben, war nichts ungewöhnliches
zu erwarten. Die Nachbarn planten eine Pelletsheizung mit Solarunterstützung. Als ich am
darauffolgenden Abend von der Arbeit nach Hause kam habe ich erneut einen Blick riskiert und
durfte in diesem Moment die Bekanntschaft mit der noch in Folie gehüllten mannshohen
AEROTOP T10 der Fa. elco machen.
Ein Telefonat mit unserer neuen Nachbarin blieb ohne nennenswerten Nutzwert, denn erst nach
etwa zwei Wochen erreichte uns ihr Rückruf mit der Aussage, dass der „Kasten“ irgendwas mit der
Heizung zu tun haben müsste. So war es dann auch: Als der Estrich getrocknet wurde und somit die
AEROTOP T10 ihren Dienst aufnahm hatten meine Frau und ich das Gefühl, als ob wir in Stuttgart
auf dem Rollfeld des Flughafens neben einem startenden Flugzeug säßen.
Unser Anruf beim verantwortlichen Architekten sowie das daraufhin erfolgte Vor-Ort-Gespräch mit
dem zuständigen Heizungsbauer blieben ohne Erfolg und ohne Perspektive, die Lärmbelästigung
dieser 10kW-Maschine zu beseitigen.
Eigene Recherchen haben dazu geführt, dass wir 12 „Besondere Planungs- und
Aufstellungsrichtlinien für außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen“ von allen namhaften
Herstellern erhalten haben. Nur von der Fa. elco komischerweise nicht. Angeblich existiert ein
derartiges Dokument im Hause elco nicht, wie man uns telefonisch glaubhaft machen wollte. Erst
über Umwege haben wir die angeblich nicht vorhandene Unterlage bekommen und sind den Fakten
auf den Grund gegangen: Alle vorgeschriebenen Abstandmaße zu den umliegenden Wänden wurden
um 50% unterschritten. Auch die vorherige Absprache mit dem Nachbarn bezüglich des
Aufstellungsortes ist bei uns nicht erfolgt. Die Herstellerfirmen raten dringend davon ab, die
Wärmepumpe direkt in der Nähe von Schlafzimmerfenstern aufzustellen.
Und nun? Was kann uns helfen, diesen Angriff auf unsere Lebensqualität abzuwehren? Vielleicht
das Anbieten unserer Kostenbeteiligung für den Fall, dass die Wärmepumpe noch versetzt wird?
Auf unser schriftliches Angebot sind die Nachbarn bis heute nicht eingegangen. Vielmehr genoss zu
diesem Zeitpunkt der eigene Einzugstermin erste Priorität.
Vielleicht eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg? Diese haben wir im Juli 2008
eingereicht und im Dezember desselben Jahres fand eine Lärmmessung bis nachts um 2:00Uhr (!)
bei uns statt. Das offizielle Ergebnis haben wir bis zum heutigen Tage nicht mitgeteilt bekommen.
Nur dadurch, dass sich ein Pressesprecher des Umweltministeriums Baden-Württemberg am
Telefon „verplappert“ hat durften wir erfahren, dass die Messwerte für Körper- und Luftschall
„grenzwertig“ im Sinne der TA-Lärm seien. Die beiden anberaumten Ortstermine des
Petitionsausschusses haben die Betreiber der Wärmepumpe zwei Mal abgesagt. Als konkrete
Abhilfemaßnahme seitens des Umweltministeriums Baden-Württemberg wurde uns die Installation
eines Zimmerbrunnens zur Übertönung der Störgeräusche durch sanftes Geplätscher unterbreitet!
Überdies ist die Petition bis zum heutigen Tage noch nicht entschieden!
Nach zwischenzeitlich erfolgter juristischer Beratung haben wir im Februar 2010 ein eigenes
Lärmgutachten bei einem vereidigten und öffentlich bestellten Gutachter in Auftrag gegeben. Und
siehe da: Die Werte für Luft- und Körperschall liegen in der Mehrzahl der Zimmer über den
zulässigen Grenzwerten der TA-Lärm, die überdies für solche Fälle nur orientierend und nicht
verbindlich gilt! Dieses 3.000€-Gutachten, von der Nachtruhe am Messtag ab 5:30Uhr morgens mal
abgesehen, führte zu einem Schlichtungstermin im Juli 2010. hierbei wurde die Einhausung der
Wärmepumpe in Verbindung mit einer Innendämmung vereinbart. Zieltermin: 15.10.2010.
Unser Wunsch im Schlichtungstermin war es, die Einhausung unter zu Hilfenahme eines
Sachverständigen zu durchzuführen, was unsere Nachbarn folgenschwer abgelehnt haben. Die
Einhausung erfolgte schließlich in Eigenregie. Als Ergebnis bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass
die Luftschallwerte nun sicherlich in den Grenzen der TA-Lärm liegen und juristisch als zu
akzeptieren beurteilt werden müssen. Die tiefftrequenten Geräuschanteile hingegen können durch
eine Einhausung aus physikalischer Sicht definitiv nicht eliminiert werden. Hierzu ist eine
Entkopplung der Wärmepumpe vom Betonsockel mit einer dreilagigen Spezialmatte (Kostenpunkt
ca. 200€) erforderlich. Diese Maßnahme wurde uns von unserem Gutachter empfohlen und mit der
Bitte zur Umsetzung (unter erneuter Kostenbeteiligung unsererseits!) an unsere Nachbarn
weitergeleitet. Diese wollten den Umstand der erforderlichen Maßnahmen prüfen. Auf die konkrete
Rückmeldung warten wir noch heute…
Was passieren kann, wenn eine Wärmepumpeneinhausung nicht fachgerecht durchgeführt wird,
durften wir diesen Winter erfahren: Die Innenwand unserer wärmepumpenseitigen Garagenwand
war im vorderen Bereich mit einer mehreren Millimeter starken Eisschicht überzogen. Meine
Bilddokumentation von 55 Bildern über mehrere Wochen hinweg wurde von unseren Nachbarn als
„einmaliges“ Ereignis abgeurteilt und abhilfeschaffende Maßnahmen abgelehnt.
Mittlerweile durften wir auch für diesen Umstand ein Gutachten anfertigen und durch eine weitere
gutachterliche Stellungnahme für insgesamt ca. 2.300€ bestätigen lassen. Ungeachtet dessen
beharren die Betreiber der Wärmepumpe auf ihrem Standpunkt. Letztlich kommt es im Inneren der
Wärmepumpeneinhausung zu einem Kaltluftstau, der unsere Garagenwand dauerhaft abkühlt und es
auf der Innenseite der Wand zur Kondensatbildung kommt. Eigentlich ein logisch nachvollziehbarer
Sachverhalt. Nur manche Menschen besitzen eben die Frechheit, selbst die Physik in Frage zu
stellen. Nun bleibt uns an dieser Stelle nur die Möglichkeit zu klagen, um unser Eigentum zu
schützen. Unterdessen haben wir uns überlegt, unsere Nachbarn für den Physik-Nobelpreis in
Stockholm vorzuschlagen…