Die Ausgangssituation:
Es begann im Januar 2017. An der Wandfassade des neu errichteten Nachbarhauses (3 Familienhaus) wurden zwei Luftwärmepumpen montiert. Der Abstand beider Anlagen zu unseren Wohnzimmerfenstern betrug 11m. Diese Anlagen liefen dann über Wochen unter Hochtouren, um den Estrich zu trocknen. Schnell war uns klar, dass das ständige tiefe Brummen im unserem Haus durch die Luftwärmepumpen hervorgerufen wurde. Die Internetrecherche begann und wir kamen zu dem Schluss, dass wir rechtliche Hilfe brauchen.
Einer von uns hatte solche Schlafstörungen, dass eine ärztliche Behandlung mit Schlafmitteln notwendig wurde. Diese Behandlung endete erst mit der Demontage der beiden Luftwärmepumpen. Der Hausarzt hat ein Attest ausgestellt, das einen Zusammenhang zwischen den Schlafstörungen und dem tieffrequenten Schall der Luftwärmepumpen herstellt. Er kam zu dieser Schlussfolgerung nachdem er entsprechende Auszüge aus der Fachliteratur (Umweltbundesamt, Bayerisches Landesamt für Umwelt) gelesen hatte. Das ärztliche Attest vom Sommer 2017 wurde Beweismittel für unsere Klage zur Dokumentation der Schwere der Situation. Auch haben wir sämtliche Rezepte für die Schlafmittel als mögliche weitere Beweismittel aufgehoben.
Im Mai 2017 schrieben wir auch einen höflichen Brief an die neuen Nachbarn, doch bitte die Lärmemissionen der beiden Luftwärmepumpen zu eliminieren. Wir bekamen die Antwort, dass sie nichts hören würden, sie aber bei der für die Montage verantwortlichen Elektrofirma die Fachunternehmerbescheinigung zur überschlägigen Schallimmissionsprognose eingefordert hätten. Das war der erste Ansatzpunkt für uns: Diese Fachunternehmerbescheinigung muss vor der Installation der Anlage erstellt werden, da es sich hier um eine abschätzende Berechnung handelt, ob eine Luftwärmepumpe überhaupt die TA Lärm Grenzwerte einhalten kann.
Daraufhin hatten wir einen ersten Anwaltstermin. Die Frage war, ob wir zivilrechtlich oder verwaltungsrechtlich weiter vorgehen wollten. Wir entschieden uns für den zivilrechtlichen Weg, da bereits einigen Zivilklagen erfolgreich verlaufen waren (z.B. Frankfurt), während verwaltungsrechtliche Verfahren in unserem Fall weniger Aussicht auf Erfolg versprachen.
Als uns diese Fachunternehmerbescheinigung dann Mitte Juni 2017 vorgelegt wurde, stellten wir 2 Dinge fest:
Die Bescheinigung war datiert auf Mitte Juni 2017, damit nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage. Der Elektrobetrieb wie auch der Bauträger hatten damit die beiden Luftwärmepumpen ohne vorherige Auslegung einfach installiert. Das widerspricht fachgemäßem Handeln.
Außerdem waren die Emissionen von nur einer Luftwärmepumpe berechnet, nicht von zwei Luftwärmepumpen.
Der Zuschlag von 3 dBA für die zweite Luftwärmepumpe wurde nicht berücksichtigt. Auch wurde der in der TA Lärm definierte Zuschlag für Impulshaltigkeit nicht berücksichtigt. Damit war die Fachunternehmerbescheinigung falsch. Die Fachunternehmerbescheinigung wies 11 m Abstand aus, die korrekte Berechnung 31m.
Diese beiden Punkte waren bei dem Prozess wichtige Aspekte für uns, da sie die Inkompetenz des Fachbetriebs dokumentierten und dem von der Gegenseite reklamierten Stand der Technik widersprachen.
Ab Juli 2017 haben wir dann formal unseren Anwalt hinzugezogen, mit dem wir uns bereits im Vorfeld abgestimmt hatten. Es folgte ein Schlichtungsversuch bei einem Notar im September 2017, der ergebnislos verlief.
Klage auf Basis §§906 und 1004 BGB:
Daraufhin wurde von unserer Seite Klage beim Landgericht eingereicht, der auch aufgrund des Streitwerts von mehr als 10.000 EUR beim Landgericht stattgegeben wurde. Das ortsansässige Amtsgericht wollten wir vermeiden, da es sehr überlastet war und wir auf die Verfahrenseröffnung laut informellen Aussagen mindestens ein Jahr hätten warten müssen. Wir lebten aber mit dem ständigen Brummton im Haus und wollten das zügig abstellen.
Die Klage war auf §§ 906 und 1004 BGB aufgebaut und nannte einige frühere Urteile als Referenz.
Im Januar 2018 wurde das Verfahren eröffnet und ein Gutachter bestellt, der die tatsächlichen Lärmemissionen vor Ort ermitteln sollte. Wir wurden vom Landgericht aufgefordert, die Summe von 5000 EUR an die Gerichtskasse als Kostendeckung für die Gutachterkosten zu zahlen. Das haben wir gemacht. Dieser Gutachter schaffte es leider nicht, noch im Winter die Lärmmessungen durchzuführen. Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, da die Luftwärmepumpen bei niedrigen Temperaturen unter Volllast arbeiten und damit die höchsten und für das Gutachten relevanten Lärmemissionen erzeugen.
Der Gutachter setzte einen Termin im Juli 2018 an. Das sprach nicht für seine Kompetenz. Wir waren alarmiert und hatten zwischenzeitlich diese Art von Gutachten recherchiert, um Vergleiche hinsichtlich Durchführung und Interpretation der Daten anstellen zu können.
Der Gutachter kam im Juli 2018 und begann seine Messgeräte aufzubauen. Als wir dann forderten, dass die Luftwärmepumpen bei Volllast betrieben werden sollten (bei 30 °C Außentemperatur), wurden wir gefragt, wie das funktionieren soll.
Wir schlugen vor, das Estrichtrockenprogramm zu fahren. Bei diesem Programm werden die Luftwärmepumpen sehr stark belastet. Das wiederum wurde von den Nachbarn abgelehnt. Damit war der Termin nicht erfolgreich.
Unser Anwalt hat daraufhin das Gericht über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und darauf hingewiesen, dass die gegnerische Partei nicht kooperativ war.
Der Gutachter war sehr unzuverlässig und schaffte es nicht, im Winter 2018/19 die Messung durchzuführen. Und wir hatten weiterhin den Brummton im Haus.
Der Druck auf den Gutachter wurde auch seitens des Landgerichts größer. Es verlangte nun, dass ein weiterer Gutachter hinzugezogen wird, der sich mit Luftwärmepumpen und deren Betrieb auskennt. Wir haben zugestimmt und weitere 2500 EUR bei der Gerichtskasse hinterlegt.
Wir hatten uns zwischenzeitlich sehr tief in die Materie eingearbeitet. Die Publikationen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt und des Umweltbundesamtes zu Lärmemissionen von Luftwärmepumpen beinhalten auch genaue Anweisungen für die richtige Berechnung von Lärmemissionen. In unserem Fall hätte der tatsächliche Abstand der Anlagen zu unserem Wohnzimmer 31 m betragen müssen, es waren in Wirklichkeit jedoch 11 m. Und unser Anwalt hatte genau diese Auslegungsberechnungen unter Angabe der Fachliteraturquellen bereits dem Landgericht mitgeteilt.
Dann ging der Bauträger der Nachbarn Pleite. Die Nachbarn waren wohl bisher davon ausgegangen, dass bei eventuellen Rückbauten der Bauträger in der Pflicht ist. Entsprechend war der Bauträger auch vom gegnerischen Anwalt in Verantwortung gezogen worden. Nun war die Haftung für eventuelle Baumängel auf die Nachbarn übergegangen.
Die auf sie zukommenden Kosten bei einem Gerichtsurteil zu unseren Gunsten wären wie folgt gewesen: Abschreiben der beiden Luftwärmepumpenanlagen – ca. 25.000 EUR, Installation neue Heizung – ca. 25.000 EUR, Übernahme Gerichts- und Gutachterkosten – ca. 10.000 EUR, Übernahme Anwaltskosten von uns – ca. 7.000 EUR, Anwaltskosten der Nachbarn – ca. 7.000 EUR. Das wären ca. 74.000 EUR gewesen. Konfrontiert mit diesen Kosten wollten die Nachbarn nun Schadensbegrenzung betreiben und waren plötzlich kompromissbereit.
Unsere Nachbarn wollten nun neue Luftwärmepumpen anschaffen, und sie im Dachgeschoss ihres Hauses einbauen. Dagegen haben wir vehementen Widerspruch eingelegt. Im Wesentlichen haben wir darauf hingewiesen, dass Luftwärmepumpen ein entkoppeltes Fundament benötigen, weil ansonsten die gesamte Geschossdecke als Resonanzboden dienen kann. Und solch ein entkoppeltes Fundament wäre in diesem Fall sehr schwierig zu realisieren gewesen. Natürlich haben wir hierzu wieder Fachpublikationen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt herangezogen.
Daraufhin haben die Nachbarn vorgeschlagen, eine Gasheizung einzubauen. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt und die Gasheizung wurde im Herbst 2019 eingebaut, während die Luftwärmepumpen demontiert wurden. Wir hatten unser Ziel erreicht.
Während dieses Prozesses sind natürlich Anwaltskosten und anteilige Gutachterkosten angefallen. Wir haben es dem Gericht überlassen, hierüber zu urteilen. Das Gericht hat dann verfügt, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Die Gutachterkosten wurden zu gleichen Teilen den Parteien zur Bezahlung zugeschlagen. Somit waren unsere Nachbarn mit Gesamtkosten von ca. 60.000 EUR (Installation, LWP, Anwalts & Gerichtskosten, neue Heizung) konfrontiert. Unsere Kosten beliefen sich auf ca. 10.000 EUR.
Damit war ein fast dreijähriger Leidensweg zu Ende gegangen und Ruhe ist wieder in unserem Haus eingekehrt.
Das nachbarschaftliche Verhältnis ist natürlich frostig. Es beschränkt sich aber nur auf diese Nachbarn, da andere Nachbarn ebenfalls froh waren, dass die Luftwärmepumpen demontiert wurden.
Unser Fazit ist:
- Unser Anwalt kannte sich sehr gut bei den juristischen Schritten aus. Wir haben ihm jedoch bei technischen und fachlichen Themenstellungen sehr viel zugearbeitet und uns eng mit ihm abgestimmt. Nicht jeder Anwalt ist hierfür offen.
- Das Einarbeiten in die technische Materie hat sich für uns auch dahingehend ausgezahlt, dass wir dem Gutachter auf Augenhöhe begegnen konnten. Ohne unsere Fachkenntnis hätten wir zum Schluss nicht den außergerichtlichen Erfolg erzielen können
- Im Anklageschreiben wurde auch auf einige Urteile Bezug genommen. Das hat unseres Erachtens beim Landgericht eine prinzipielle Glaubwürdigkeit unseres Anliegens erzeugt.
Empfehlenswerte Fachliteratur:
- Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen – ein Leitfaden, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, 2011
- Flyer Lärmschutz für Luftwärmepumpen – für eine ruhige Nachbarschaft, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Juli 2016
- Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke), herausgegeben von der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, 2013
- Ermittlung der Geräuschemissionen und Möglichkeiten zur Lärmminderung bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, Texte 71/2014, herausgegeben vom Umweltbundesamt , 2014
- Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld – Ein Leitfaden für die Praxis, herausgegeben vom Umweltbundesamt , 2017
- Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung“, 134/2020, herausgegeben vom Umweltbundesamt, 2020
- TA Lärm
Urteile im Zusammenhang mit Luftwärmepumpen:
- 10 C 311/09, Amtsgericht Bernau
- Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.01.2017, Az.14 U 2612/15
- VG Düsseldorf · Urteil vom 16. Dezember 2015 · Az. 28 K 3757/14
- Landgericht Meiningen 16.12.2014, Az. (123) 3 O 402/14
- OLG Rostock IMR 2009, 324
- OLG Frankfurt, NZM 2013,880
- VG Düsseldorf, BeckRS 2016,44055
- OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 26. Februar 2013 · Az. 25 U 162/12
- OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016, Az. 7 A 263/16
- AG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2012 – 9 C 1190/12 WEG
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 – 22 U 128/10
- VG Saarlouis Urteil vom 1.2.2012, 5 K 1528/11
- Amtsgericht Lüdinghausen, 12 C 222/15
- LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2017 – 321 S 65/16
- OVG für das Land NRW, Az.: 11 A 2428/89
- OLG München, AZ: 34 Wx 23/07
- Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.04.2018, 3 U 3538/17
- LG Traunstein, Endurteil v. 01.09.2017 – 1 O 1222/17
Bildquellen
- LWPaufSockel-min: Eigene Aufnahme: Beispiel LWP
Guten Tag,
wir sind ebenfalls betroffen und auf der Suche nach einem Anwalt. Könnten Sie uns die Kontaktdaten zukommen lassen?
Vielen Dank.
Hallo Frau Humann,
wir haben Ihnen eine Empfehlung per Mail zukommen lassen. Wir drücken die Daumen.
VG
Hallo,
ich bin auch Betroffene und auf der Suche nach einem Anwalt. Könnten sie mir eine Empfehlung diesbezüglich zukommen lassen?
Herzlichen Dank
Liebe Autoren,
schön, dass Sie zu einer Lösung gekommen sind. Das wünschen wir uns für ein ähnliches Problem auch. Wären Sie so freundlich, uns eine Empfehlung bzgl. Anwalt und Gutachter zukommen zu lassen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Autoren,
Meine Eltern sind seit ddem jahr 2023 ebenfalls mit diesem Problem konfrontiert.
Können Sie mir bitte die entsprechenden Kontaktdaten zu dem Anwalt sowie eventuell weitere nützliche Tips zukommen lassen?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrte Autoren,
Wir sind ebenfalls Betroffene in Bayern. Können Sie uns bitte eine Empfehlung zu Ihrem Anwalt per Email zukommen lassen?
Vielen Dank
Könnten Sie mir bitte auch die Liste der fachlich kompetenten Anwälte und Sachverständigen schicken? Ich bin auch ein betroffener. Herzlichen Dank.
Hallo,
wir wohnen in BW auf dem Land in einem Neubaugebiet. Das extrem belastende tieffrequente Brummen kommt vom Nachbarn, der einen Whirlpool mit Wärmepumpe an die Grundstücksgrenze gestellt hat.
Gesprächsversuche sind bitter gescheitert.
Nach den hier angeführten Erfahrungen bleibt uns nur der Weg zur rechtlichen Unterstützung.
Können Sie uns eine Empfehlung aussprechen?
Vielen Dank.
Guten Tag,
habe ebenfalls ein Problem mit enormen Brummgeräuschen im ganzen Haus, verursacht durch die Wärmepumpe eines Nachbarn. Ich würde mich freuen, die Kontaktdaten des Anwalts zu bekommen (oder anderer mit entsprechender Expertise) welcher den Fall „Erfolgreiche Demontage von Luftwärmepumpe………..) bearbeitet hat.
Vielen Dank!
Hallo und guten Morgen!
Leider sind nun auch wir Betroffene einer neuen Luft/Wasser-Wärmepumpe im Raum München. Die Pumpe wurde direkt an der Hauswand installiert und ist direkt auf unser Wohnzimmer und Arbeitszimmer ausgerichtet. Der tieffrequente Schall ist eine erhebliche Belastung und der Nachbar für Gespräche nicht zugänglich.
Können Sie uns bitte auch eine Anwalts/Gutachter-Empfehlung zukommen lassen?
Vielen Dank 🙂
Lieber Autor,
vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht und die Urteile und die Fachliteraur.
Leider bin ich ebenfalls betroffen.
Wohne im Münchner Nordwesten und bitte Sie um Ihre Empfehlung, damit ich unterstützt werde.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
wir haben Ihnen aus rechtlichen Gründen eine Antwort per Mail zukommen lassen.
VG
Hallo und guten Morgen!
Vielen Dank für den wertvollen Erfahrungsberichte.
Meine Frau und ich haben im Jahre 1985 unser (Traum-)Reihenhaus München-Nordosten, am Stadtrand bezogen.
Das Grundstück uns gegenüber wurde erst vor kurzem mit vier Doppelhaushälfte bebaut. Wegen des hohen Grundwasserspiegels liefen während der ganzen Bauarbeiten laut und permanent Grundwasserpumpen.
Unsere neuen Nachbarn sind seit Herbst 2022 eingezogen.
Ganzen Winter und insbesondere letzten drei Monaten werden wir weiterhin von Lärm belästigt. Es sind nicht nur Lärm, sondern wir hören ein ständiges lautes Brummen und Surren und werden durch Rauschen und tieffrequenter Schall (Wummern) aus unserem Schlaf geholt.
Die Lärmursache sind sicherlich Luft- und Grundwasser-Wärmepumpen in neuen Häusern.
In dem Doppelhaus, das direkt gegenüber unserem Reihenhaus liegt, sieht man 2 Wärmepumpen-Ventilatoren, die wiederum sind, am Grundstückrand aber in verschiedene Richtungen installiert sind. Und, soweit wir wissen, wurden die Abstände (zur Nachbarschaft!) gehalten.
Möglicherweise sind hier die Grundwasser-Wärmepumpen (auch Wasser-Wasser-Wärmepumpen genannt) installiert. Diese Pumpen holen die Wärmepumpe aus dem Grundwasser-Reservoir, das sich sicherlich unter unserem Haus befindet?!
Unsere Lebensqualität ist sehr beeinträchtigt geworden und unser Kardiologe diagnostizierte vor einer Woche sehr starke Auswirkungen auf Herz und Kreislauf bei uns Beiden.
Haben Sie, bitte, für uns eine Empfehlung für einen Sachverständigen bzw. einen Anwalt im Raum München?
Vielen Dank und beste Grüße
Tomi
Hallo,
wir haben Ihnen aus rechtlichen Gründen eine Antwort per Mail zukommen lassen.
VG
Hallo,
ich bin nun auch seit zwei Jahren betroffen und dem Nachbarn ist es ziemlich egal.
Könnten Sie mir die Kontaktdaten ihres Rechtsanwaltes zusenden. Es ist schwer einen in diesem Bereich mit Expertise zu finden.
Vielen Dank
Liebe Betroffene, auch mein Nachbar in einer Münchner Reihenhaussiedlung hat seine Luft-Wärmepumpe in Betrieb genommen mit entsprechender Geräuschkulisse. Kann mir bitte jemand im Großraum München einen Anwalt/Gutachter empfehlen? Vielen Dank. Peter Z.
Moin,
Unser Haus, Doppelhaushälfte, Baujahr 1933.
Die Nachbarin hat dieses Jahr eine Luftwärmepumpe direkt an die Grenze gestellt. Ein Schlafzimmer befindet sich direkt daneben, das Fenster ist ca 60 cm entfernt. Die Pumpe läuft und wir hören ständig ein Brunnen, nicht nur im Schlafzimmer, daneben liegt Wohnzimmer. Das Geräusch ist unerträglich, bei Minusgraden läuft die Pumpe auch viel lauter, schlafen ist unmöglich. Was tun?
Guten Tag, können Sie mir bitte ebenfalls die Anwaltsempfehlung für den Raum München zukommen lassen?
Vielen Dank!
Hallo,
wir haben Ihnen aus rechtlichen Gründen eine Antwort per Mail zukommen lassen.
VG
Guten Tag!
Gerne würde ich auch eine Kontaktliste für Anwälte und Gutachter aus Bayern haben wollen.
Bin seit fast einem Jahr eine Geschädigte und sehe jetzt nur noch einen Ausweg über einen Anwalt zu gehen.
Es macht mich alles immer kranker.
Herzlichen Dank im Voraus!
Gruß
Sandra
Wir haben Ihnen eine Empfehlung per Mail zukommen lassen.
VG
Hallo,
neben uns wurden in den letzten 2 Jahren mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut, die mit einer Wärmepumpe geheizt werden; Abstand zu uns ca. 10 m.
Durch die derzeitigen kalten Temperaturen läuft die Pumpe permanent, wir hören immerzu nervende Geräusche, auch gerade in der Nacht.
Gibt es einen Kontakt im Raum Reutlingen, der uns bei diesem Problem unterstützen kann?
danke Max
Danke für den aufschlussreichen und aufwendig geschriebenen Bericht.
Darf ich auch nach einem Kontakt im Raum München fragen?
danke,
Klaus
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Sachverständigen und Anwalt im Raum Würzburg bzw. Unterfranken. Kann bei laufender LWP des Schwimmbades eines Nachbarn weder meinen Garten noch Terrasse nutzen oder meine Fenster im Wohnzimmer öffnen. Der erzeugte Ton ist unerträglich. Vorab vielen Dank.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen kann. Ich habe bereits mehrfach mit den Nachbarn gesprochen, leider ändert sich nichts. Zu beheben wäre das Problem bei mir relativ einfach durch ein Versetzen der LWP., allerdings würde dann vermutlich der Lärm beim Besitzer entstehen. Ich wäre wirklich für jeden Ratschlag dankbar.
Guten Tag!
Habe ein Lärmproblem durch eine Sole-Wärmepumpe in Verbindung mit einem großen Erdsondenspeicherfeld, die ein Betrieb in etwa 150 m Entfernung von meinem Haus (das steht in reinem Wohngebiet) zur Klimatisierung seiner Gebäude nutzt. Lange ging es gut, aber seit 9 Monaten werde ich nachts um ca. 3 Uhr, manchmal früher, durch Rauschen und tieffrequentes Wummern aus dem Schlaf geholt. Der Lärm dauert bis weit in den Tag hinein und konnte auch von Dritten vernommen werden. Ein Gutachter ermittelte im März nächtens 43dB in meinem Schlafzimmer. In der jetzt wärmeren Zeit messe ich 35-41 dB.
Bei einer amtlichen Folgemessung in meinem Haus betrieb die eingebundene Firma ihre Anlage nach eigenem Plan; das Ergebnis dürfte nach deren Vorstellungen ausfallen. Die Gewerbeaufsicht kennt sich nicht aus mit der Materie und konnte bislang keine Genehmigungsunterlagen und Prüfberichte vorlegen.
Ich erwäge eine zivilrechtliche Klage.
Hat jemand vergleichbare Erfahrungen?
Hallo,
vielen Dank für den wertvollen Erfahrungsbericht!
Wären Sie so freundlich mir den Gutachter und den Anwalt zu nennen bzw. auch das Modell der Wärmepumpe?
Ich habe Ihren Bericht sehr aufmerksam gelesen und die Situation bei uns ist absolut identisch.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, es ist mittlerweile unerträglich.
Beste Grüßeaus dem Rheinland,
E. Esen
Hallo !
Seit ca. 4 Wochen hören wir in unserem Haus einen Brummton. Tag und Nacht, Der FußBoden und das Bett
vibrieren. An Schlaf ist nicht zu denken.
Mittlerweile wissen wir wo der Dauerlärm herkommt. Es ist eine Wärmepumpe..
Wie können wir gegen diese störende Anlage vorgehen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Hallo,
wir haben Ihnen soeben eine Email zukommen lassen.
VG
Hallo,
vielen Dank für den wertvollen Erfahrungsbericht!
Könnten Sie mir bitte den Kontakt zum Anwalt vermitteln und ggf. noch das Modell der Wärmepumpe nennen?
Besten Dank vorab!
Beste Grüße,
Thomas
Ihre Anfrage wurde an den Berichtsersteller weitergeleitet
VG
Guten Tag, wir wären auch sehr an ihrem Kontakt interessiert. Wir sind seit neuem auch direkt betroffen an der Grundstücksgrenze. Vielen Dank, auch für den tollen Bericht.
Hallo Zusammen,
unsere Nachbarn, ein Neubau mit vier Wohnungen, haben eine Kaskade mit drei Wärmepumpen installiert und sind der Meinung alles richtig gemacht zu haben (Der Installateur ist sich sicher) und sehen uns in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen.
Habt Ihr evtl. eine Empfehlung für einen Sachverständingen bzw. Anwalt im Raum München/Chiemsee?
Vielen Dank und Grüße
Hallo,
wir haben Ihnen eine Empfehlung per Email zukommen lassen.
VG
Hallo liebe Betroffene,
schön, dass es auch mal ein gutes Ende nimmt, auch wenn viel Zeit vergeht.
Wir sind mittlerweile auch Betroffene und unser Nachbar will nur bei Gerichtsurteil zu seinen Lasten eine Änderung herbeiführen (er ist Heizungsinstallateur!!!). Habt ihr eine Anwaltsempfehlung im Großraum München?
Vielen Dank und beste Grüße,
Hallo,
wir haben Ihnen eine Empfehlung per Email zukommen lassen.
VG
Guten Tag, bin auch Betroffener in München. Könnte Sie mir ebenfalls die Empfehlung zukommen lassen? Vielen Dank, O. Nell
Hallo,
wir haben Ihnen eine Empfehlung per Email zukommen lassen.
VG
Hallo Betroffene,
vielen Dank für Ihren Bericht. Wir sind leider auch seit diesem Winter betroffen. Mir ist aus Ihrem Bericht nicht klar geworden, was das Ergebnis der Schallmessung ergeben hat, waren die Grenzwerte der TA-Lärm überschritten?
Würde mich über eine Antwort sehr reuen.
Viele Grüsse.
Hallo Heike,
eine sehr gute Frage. Wir werden Ihren Kommentar direkt an den Verfasser des Berichts weiterleiten, um die Frage zu klären.
Viele Grüße
Hallo Heike,
wir haben Rückantwort bekommen.
[…] obwohl das Gericht einen Lärmsachverständigen bestellt hatte, wurde keine Messung durchgeführt.
Hintergrund:
Der Sachverständige hat den Termin in den Juli gelegt gehabt. Er war mit den technischen Gegebenheiten einer LWP überfordert (Hauptleistung wird im Winter abgerufen). Die gegenerische Partei hat den Termin dann vor Ort abgelehnt. Daraufhin hat der Sachverständige es weitere 1,5 Jahre nicht fertiggebracht, einen neuen Termin anzuberaumen. Er zog sogar noch einen weiteren Sachverständigen für Heiztechnik hinzu. Bevor es zu einer neuen Messung kam, wurde der Fall wie bekannt anders gelöst.
Man kann auch selbst die Abstandsberechnung mithilfe der Veröffentlichung des Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz oder direkt mit der TA Lärm durchführen. Die entsprechenden zu berücksichtigenden Aufschläge sind in beiden Quellen aufgeführt.
Von der im Internet durch den Luftwärmepumpen-Verband (Lobby Organisation) veröffentlichte Berechnung würde ich Abstand nehmen, da dort einige Werte voreingestellt sind. Beispiel: In unserem Fall wurden mehrere LWPen parallel betrieben. Der Lärmrechner hat aber nur die Lärmemission einer Pumpe berechnet. Bei mehreren Pumpen fallen höhere Lärmemissionen an, die größere Abstandsflächen benötigen. […]
Hallo,
ich kann mich dem nur anschließen, wir sind ebenfalls auf der suche nach einem geeigneten Anwalt.
Könnt Ihr mir bitte, bitte eine Empfehlung weiterleiten.
Ich hoffe so sehr das das Thema bald ein Ende hat.
Sehr geehrter Herr Reutter,
wir haben Ihnen eine Empfehlung per Email zukommen lassen. Die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen.
Hallo Betroffene, das ist ja mal ein ganz wichtiger und positiver Erfahrungsbericht von Betroffenen!
Bin selbst stark betroffen von einer Buderus Logatherm WPL 31 A.
Betreiber verweigern Abhilfe.
Suche gerade entsprechenden Anwalt, der sich entsprechend einsetzt.
Könnt Ihr mir einen solchen empfehlen?
Hallo S. W.
seit fast zwei Jahren leiden wir auch durch das tiefe Brummen einer Buderus Logatherm WPL 18 A. Alle gesundheitlichen Beschwerden, die in anderen Kommentaren beschrieben wurden, treffen auch auf uns zu.
Mich würde interessieren, was Sie in der Zwischenzeit erreicht haben, und wie man weiter gegen solche störende Anlagen vorgehen kann. Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.