Der Tag, an dem es vorbei war mit der Ruhe
Ein Haus am Waldesrand, reines Wohngebiet, unverbaubar mit eingesessener Nachbarschaft, normales Miteinander – bis unser Nachbar im November 2006 anrief und sagte: „bitte wundern Sie sich nicht über die Baggerarbeiten in meinem Garten. Ich baue dort eine Wärmepumpe. Aber davon werden Sie nicht viel sehen, da ja Ihre Koniferenhecke davor steht. Meine Antwort: “ach, solange wir nichts davon hören…“ Er: „nein, die hören Sie nicht. Sie können auch weiterhin in Ruhe in Ihrem Garten sitzen.“
Eines Tages wurde das Teil aufgestellt, 2,40 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.
Ich fragte die Arbeiter, ob das Gerät nicht in die Erde gelassen würde. Nein, es sei eine Luftwärmepumpe. Wieder meine Antwort: „Naja, solange sie keinen Krach macht…“
Darauf: „Oh, die werden Sie aber hören!“
Ein paar Tage später hatte ich bei geschlossenen Jalousien im Zimmer zur Terrasse den Staubsauger an und wunderte mich, dass ein Hubschrauber ständig über unserem Haus kreiste – so mein Empfinden.
Die Pumpe war in Betrieb genommen. Nach anfangs freundlichem Hinweis an den Nachbarn ging die Odyssee los. Wir konnten keine Nacht mehr schlafen, weil die Pumpe Tag und Nacht mit, über 46 dbA lief (reines Wohngebiet Tags max. 50dbA, nachts max. 35 dbA) erlaubt. Auswandern in einen anderen, entfernteren Raum des Hauses half auch nicht. Man hörte das Dingen überall.
Nachdem alle Bitten an den Nachbarn nicht fruchteten, er uns sogar auslachte, schalteten wir das Umweltamt ein. Dieses untersagte ihm nach eingehenden Messungen im Februar 2007 den Nachtbetrieb. Das bedeutete, wir durften alltags wie sonn- und feiertags endlich „lange“ schlafen: bis 6.00Uhr (Verfügung, dass er von 22.00 – 6.00 abschalten musste). So richtig half uns das nicht. Denn selbst Weihnachten, Ostern und sonst wann wurden wir um 6.00 Uhr von unerträglichem Lärm geweckt. Im Sommer lief die Pumpe genau im 10 Minuten Takt. Wir konnten die Uhr danach stellen. Man wartete auf das Einsetzen des Brummens wie auf den tropfenden Wasserhahn. Unsere Nerven lagen blank.
Nachdem der arme Mensch durch diese Verfügung einen sehr kalten Winter erleben musste (Nachtabschaltung und keine weitere Heizquelle), entschied er sich (aufgrund meiner Nachforschungen) zu einer Dämm-Maßnahme. Leider nicht mit ausreichendem Erfolg, zumindest was die Nachtmessungen betraf. Die übertraf immer noch 3 dbA. Das mag für den nicht informierten und betroffenen Leser wenig erscheinen, ist aber tatsächlich noch viel zu laut (+ 10 dbA entspricht einer empfundene Verdoppelung der tatsächlich gemessenen dbA). schlug er uns vor, uns an einer Schallschutzmauer zu beteiligen – Kosten: rund 7000,- €, die Baulast sollten natürlich wir tragen, denn die Mauer könnte ja nur noch direkt an unserer Grenze errichtet werden. Selbstverständlich erklärten wir uns nicht einverstanden.
Da entdeckte er, bzw. der von ihm beauftragte Akustik-Sachverständige, ein Schlupfloch: Wenn die Kiste nachts je eine halbe Stunde läuft und eine halbe Stunde abgeschaltet wird, kommt er im Mittel auf den geforderten Wert von 35 dbA. Seitdem dürfen wir es ertragen, dass die Pumpe uns im Sommer im Garten weiterhin nervt und ebenso nachts ständig mit Unterbrechungen läuft.
Diese Regelung ist der absolute Witz. Vielleicht sollte ich dann auch mal in einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein zu schnelles Fahren folgendermaßen erklären: Wenn ich in einer Tempo 100 Zone 5 km mit 50 km/h fahre und 5 km mit Tempo 150 km/h, so halte ich mich doch im Mittel voll und ganz an das Gesetz. Ich bezweifle, dass der Gesetzgeber dieses Argument gelten lässt.
Es kann doch nicht sein, da es z.B. Gesetze gegen Rasenmähen zu bestimmten Zeiten und an Sonn- und Feiertagen gibt, aber wir den Lärm tag-täglich ertragen müssen. Ein Rasen wird ja max. einmal pro Woche gemäht und dann nicht stundenlang.
Genauso ein Witz ist es, dass eine Messung nur einen halben Meter vor dem nächstgelegenen Fenster stattfinden muss. Also dürfen wir uns draußen nur noch vor die Hauswand quetschen. Denn an der Grundstücksgrenze ist das Brummen ja weiterhin wesentlich lauter und die Temperaturdifferenz liegt dort wegen der Kälteabgabe der Pumpe bei 10°C. Wir können unser Grundstück nicht mehr voll nutzen (also auch Wertminderung!)– Im Gegensatz dazu führt sein Anwalt neuerdings an, wir sollten unsere Bäume am Grundstück beschneiden, da sie in sein Grundstück hereinragen und ihm nicht die volle Nutzung gewährleistet ist ( die Bäume ragen genau in den 2,40 hinter der Pumpe über. Diesen Teil des Grundstücks kann er wegen Lärm und Kälte sowieso nicht nutzen und dieser Teil seines Gartens ist seit mindestens 35 Jahren nur ein Unkrauthof).
Wir fordern den Gesetzgeber auf, nicht nur die große weite Umwelt durch Einsatz solcher Anlagen zu schützen ( wobei auch diese Geräte mit Strom laufen und speziell diese Pumpe laut Aussage des Messingenieurs vom Umweltamt durch den von seinem Haus weit entfernten Aufstellungsort sowieso unwirtschaftlich arbeitet), sondern auch die unmittelbare Umwelt, sprich die betroffenen Nachbarn!