Die TA Lärm sollte bei der Planung mindestens um 6 dB(A) unterschritten werden, besser sind 10 dB(A). Denn nicht nur eine Maschine darf den Grenzwert des Nachbarn ausschöpfen, sondern die Summenwirkung durch andere einwirkende Anlagen muss berücksichtigt werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass Luftwärmepumpen tieffrequenten Schall produzieren, der durch Wände und Fenster dringt. D.h., auch sogenannte „Flüsterpumpen“ können tieffrequenten Schall erzeugen. Tieffrequenter Schall ist schlechter dämmbar. Deshalb ist es immens wichtig, sich vor Aufstellung und dem Einbau einer Luftwärmepumpe über den Schall und die Schallschutzmaßnahmen Gedanken zu machen. Schallschutzmaßnahmen sind teuer und erhöhen die Investitionskosten. Nachträglicher Lärmschutz ist noch teurer und oft nicht mehr zufrieden stellend lösbar. Dazu kann man auf Grund der örtlichen Gegebenheiten die Schallentwicklung nie exakt planen.
Die TA Lärm ist „nur“ eine Verwaltungsvorschrift, die speziell für Gewerbelärm entwickelt wurde, nicht für Wohngebiete, in denen es per se einfach ruhiger ist. Und das soll auch so bleiben, auch wenn die immer wieder gern benutze TA Lärm (aus Mangel anderer Vorschriften) herangezogen wird. Denn schon Robert Koch hat im Jahr 1910 folgendes gesagt: „Eines Tages wird der Mensch den Lärm genauso bekämpfen müssen, wie die Cholera und die Pest.“
Insbesondere müssen die handelnden und verantwortlichen Personen, wie beispielsweise Architekten, Bauingenieure, Heizungsinstallateure, für das Thema sensibilisiert werden. Viele Problemfälle würde es nicht geben, wenn zumindest die Hersteller- und Bedienanleitungen eingehalten werden. Genauso wichtig ist es, die Politiker dazu zu bringen, diesen Mangel an Vorschriften endlich auf den Weg zu bringen, bevor die Zahl der Problemfälle weiter steigt.
Diese Homepage soll dazu dienen, Problemfälle zu reduzieren, Verständnis für die Lärmproblematik zu schaffen, die Politik aufzurütteln, endlich Vorschriften zu erlassen sowie die Hersteller, Architekten, Luftwärmepumpenbetreiber und Sanitär- und Heizungsbaufirmen dazu zu bewegen, schon von vorn herein für die Vermeidung der Lärmprobleme zu sorgen.
Betroffenen Personen soll die Möglichkeit gegeben werden, Ihre Erfahrungen zu teilen und sich mit anderen „Leidtragenden“ auszutauschen.