Richtlinie 2002/49/EG – Rechte für Betroffene
Die EU will mit der Richtlinie 2002/49/EG die Anzahl der Personen verringern, die an Umgebungslärm leiden, siehe Artikel 11, 2 (a) und (b). Dazu sollen ruhige Wohngebiete besonders geschützt werden. Siehe Richtlinie 2002/49/EG http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:189:0012:002 und http://europa.eu/legislation_summaries/environment/noise_pollution/l21180_de
Als Lärmbetroffene fordern wir die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ein. Dazu muss es Vorschriften und/oder strengere Bewertungen für Luft-Wärmepumpen geben.
Also warum werden Luft-Wärmepumpen überall zugelassen, wenn Sie Lärmpegel bis 80 dB (A) verursachen können?
Diese Pumpen sind auch Lüftungsanlagen wie Klimaanlagen. Wenn diese strenger bewertet werden, dann müssen das die Luft-Wärmepumpen auch. Die Hersteller geben den Schallleistungspegel an und keinen Schalldruckpegel. Der Schalldruckpegel ist höher als der Schallleistungspegel. Tieffrequenter Schall wird nicht angegeben. (C-Pegel minus A-Pegel größer 15 = tieffrequenter Schall) Die Messungen der Hersteller erfolgen unter „Labor-Bedingungen“. Durch unterschiedliche Aufstellungsbedingungen ergeben sich auch andere Schalldruckpegel, auch für die umliegenden Angrenzer. Auch werden Aufstellungs- und Montagefehler gemacht.Die Sanitär- und Heizungsbaufirmen, Planer und Architekten bagatellisieren die Lärmproblematik oft und klären nicht genügen auf.
Die Pumpen werden in so manchen Fällen entgegen der Hersteller- und Bedienungsanleitung aufgestellt. Würde man wenigstens konsequent diese Fälle ausschließen wäre vielen Menschen im Moment geholfen. Das geht nur mit Vorschriften.
Lärmschutz kostet Geld und den wollen sich viele Pumpenbesitzer zum Leidwesen der Anwohner sparen.Die Hersteller halten im Moment noch zu wenig Know-How vor wie der Lärm aktiv und wirkungsvoll reduziert werden kann. Auch wenn man im Voraus grob rechnet, wieviel an Schall beim Nachbarn ankommt kann man vor Aufstellung einer Pumpe keine genaue Aussage treffen, da jede Umgebungssituation anders ist. Das A und O ist erst einmal die Wahl des richtigen Standorts, von dem am wenigsten Lärmbelästigung für den Nachbarn ausgeht.
Nachbarschaftliche Verhältnisse werden oft zu Lasten des eigenen Vorteils ignoriert.
Über den Anteil der tieffrequenten Geräusche spricht im Moment keiner öffentlich. Das Problem kommt erst nach Einbau und Beschwerden aus der Nachbarschaft zu Tage.
Im Moment werden Luft-Wärmepumpen auch leider noch als überall aufstellbar angepriesen. Dank dem Leitfaden des LfU Bayern sind nun viele aufgewacht und fangen an zu handeln. Die Hersteller, die nicht handeln werden, auf Dauer sicher Marktanteile verlieren.
Deshalb sollte man sich gleich für eine „Flüsterpumpe“ unter 50 dB(A) entscheiden und auch nach den tieffrequenten Geräuschemissionen beim Hersteller anfragen. Oder auf jeden Fall Lärmschutzmaßnahmen gem. dem Bayerischen Leitfaden einplanen. Siehe: http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_lae_00053.htm
Denn Lärm ist auch eine Umweltverschmutzung und muss schon an der Quelle vermieden oder drastisch reduziert werden.
Gem. LBO hat jeder Pumpenbesitzer die Pflicht den Lärm auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Diese Verpflichtung gehört von den Behörden durch strengere Beurteilung des Pumpenlärms zu Lasten des Pumpenbesitzers, im Problemfall, eingefordert. Die Störwirkung so mancher Pumpe am falschen Standort ist nun seit der Herausgabe des Bayerischen Leitfadens bewiesen. Deshalb muss gegebenenfalls Lärmschutz vom Pumpenbesitzer verlangt werden. Dies nicht durch Gerichtsprozesse sondern bereits vorher durch Vorschriften. Die Pumpenbesitzer die das Lärmproblem beachten und die nachbarschaftliche Situation berücksichtigen haben nach Einbau oder Aufstellung einer Pumpe auch weiterhin keine Beschwerden aus der Nachbarschaft.
Wenn man sich nicht an das Rücksichtnahmegebot hält, entstehen Problemfälle, wo keine sein müssten, würde man im Vorfeld offen reden, aufklären und bei entsprechenden Umgebungssituationen den Lärmschutz gleich mit einplanen. Denn eine Wärmepumpe kann so eingebaut und aufgestellt werden, dass sie keiner hört und keiner belästigt wird. Oft hilft schon die Entscheidung für eine so genannte „Flüsterpumpe“. Dann noch ein guter, rücksichtsvoller Standort, dann ist auch für den Nachbarn die Welt in Ordnung.
Je nach Umgebungssituation, sollte man auch vom Einbau einer Wärmepumpe Abstand nehmen.
Nachträglicher Lärmschutz ist teurer, und oft ist die Situation für den Nachbarn nicht mehr zufriedenstellend zu lösen. 40 dB(A) in einem ruhigen Wohngebiet, vor Nachbars Fenster, sind eindeutig zu laut. Zumal es auf dem zur Wärmepumpe hin ausgerichtete Grundstück des Nachbarn noch lauter ist. Um den Lärm zu halbieren, muss eine Reduzierung um mindestens 10 dB(A) erfolgen. Nur dann kann man es als deutliche Reduzierung wahrnehmen. Um einen Schalldämpfer wirksam anzubringen, muss eine Messung der Frequenzen erfolgen nur dann erzielt auch ein Schalldämpfer die gewünschte Wirkung. Der Schalldämpfer muss immer höher dimensioniert werden, damit er auch nachher die Reduzierung bringt, die man sich erhofft, denn nach Einbau eines Schalldämpfers muss die Wärmepumpe mehr arbeiten. Dadurch wird sie wieder lauter und braucht etwas mehr Strom. Die Kosten eines Schalldämpfers mit Einbau liegen zwischen 1000,– und 2.500,– EUR. Schalldämpfer können auch Lärm verursachen. Sie können klappern und rattern. Deshalb siehe Bayerischer Leitfaden.