Die derzeit rechtliche Grundlage zur Überprüfung von Schallemissionen ist die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA Lärm, in der je nach Gebietseinstufung unterschiedliche Richtwerte für Geräuschpegel festgelegt sind, die nicht überschritten werden dürfen. Zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche verweist die TA Lärm auf DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“ und DIN 45680 Beiblatt 1, die jeweils in der Fassung vom März 1997 rechtlich bindend sind.
Das Umweltbundesamt schreibt dazu:
„Die Schädlichkeitsschwelle tieffrequenter Geräusche wird durch das allgemeine Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren („A-bewertete“ Schallpegel) der TA Lärm nicht ausreichend konkretisiert. Die TA Lärm verweist deshalb zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche auf die DIN 45680 mit ihrem zugehörigen Beiblatt 1. Ein standardisiertes Prognoseverfahren existiert nicht.“
Quelle: Umweltbundesamt (UBA) (2017), „Tieffrequente Geräusche“, https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#textpart-2, 21.06.2020
Seit Mai 2005 befindet sich die Norm in Überarbeitung. Am 22.05.2020 wurde der 3. Normentwurf (DIN 45680:2020-06) auf der Homepage der DIN zur Verfügung gestellt. Eine Kommentierung des Entwurfs ist bis 22.09.2020 möglich. Dafür ist eine kostenlose Registrierung auf der Homepage der DIN erforderlich.
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen gegenüber der aktuellen Fassung vorgenommen:
a) geändertes Messverfahren ohne Vorerhebung (ehemals LC – LA > 20 dB)
b) Erweiterung des Frequenzbereichs auf 8 Hz bis 100 Hz
c) Ergänzung um zusätzlichen Frequenzbereich 1 Hz bis 20 Hz (informativ)
d) Beurteilungsverfahren ohne Vergleich mit einer Hör- oder Wahrnehmungsschwelle
e) Beurteilung der spektralen und zeitlichen Auffälligkeit in tieffrequenten Geräuschen
f) Überarbeitung der Inhalte von DIN 45680 Beiblatt 1:1997-03 und Übernahme als informativer Anhang
g) ergänzter informativer Anhang D zur Anwendung dieses Dokuments auf Außenmessungen;
h) ergänzter informativer Anhang A zur Frage, ob eine erhebliche Belästigung durch tieffrequente Schalle bei Geräuschquellen vorliegt (ehemals Beiblatt 1)
i) ergänzter informativer Anhang E mit Anwendungsbeispiel
Quelle: „Entwurf DIN 45680“, https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nals/entwuerfe/wdc-beuth:din21:321484067, 21.06.2020