Bundestag überweist Petition an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.10.2012 abschließend beraten und beschlossen die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird im Interesse eines verbesserten Lärmschutzes die Genehmigungspflicht von Luft-Wärme-Pumpen gefordert. Insbesondere in Wohngebieten führe die Nutzung von Luft-Wärme-Pumpen zu Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft, obgleich die oftmals tieffrequenten Geräusche dieser Geräte nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar wären. Da insbesondere der tieffrequente Schall durch geschlossene Fenster und Wände ungedämmt hindurchdringen könne und bei den Betroffenen eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu gesundheitlichen Problemen auslösen können, fordert die Petition die generelle Genehmigungspflicht von Luft-Wärme-Pumpen.
Alternativ begehrt die Petition, dass die Lärmproblematik von Luft-Wärme-Pumpen mithilfe des vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit im Jahr 2011 publizierten Leitfadens verbessert werde. Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen. Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum Abschlusstermin für die Mitzeichnung 274 Unterstützer sowie 81 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages bewirkt hat.
Dem Petitionsausschuss liegt zu diesem Anliegen überdies eine weitere Mehrfachpetition vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen wird. Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass mit dem zunehmenden Einsatz alternativer Energiequellen sich neue Fragestellungen ergeben. So bereitet der Einsatz von Luft-Wärme-Pumpen, der nur einen kleinen Bereich der alternativen Energien darstellt, insbesondere in Wohngebieten aus der Sicht des Lärmschutzes immer wieder Probleme. Luft-Wärme-Pumpen emittieren insbesondere auch tieffrequenten Schall, der von den Außenbauteilen der Gebäude, wie Wänden oder Fenster, weniger stark gedämpft wird als die übrigen Frequenzanteile.
Vor diesem Hintergrund haben in den letzten Jahren die Beschwerden über Lärmbelästigungen durch stationäre Geräte zum Kühlen, aber auch zum Heizen und Lüften von Gebäuden sowie zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zugenommen. Heute sind die stationären Geräte oder einzelne Baueinheiten im Freien neben oder auf Gebäuden aufgestellt.
Der Petitionsausschuss macht an dieser Stelle auf eine bei den Ländern durchgeführte Umfrage des Bundesumweltamtes (UBA) aus dem Jahr 2009 aufmerksam. Diese hat aufgezeigt, dass vor allem die tieffrequente Tonhaltigkeit der Geräuschemissionen von solchen Geräten ein Problem darstellt.
Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass der Lärmschutz nach derzeitiger Rechtslage (§ 22 Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung Lärm – BImSchG, TA Lärm) zwar in Einzelfällen zu einer zufriedenstellenden Lösung der Lärmproblematik bei im Freien von Wohngebieten betriebenen Klimaanlagen wie auch Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerken führen kann, aber für die Vielzahl der Fälle keine generelle Lösung bewirkt, die effektiv dem Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund hat die 75. Umweltministerkonferenz im November 2010 den Bund um einen Bericht gebeten, wie den Lärmproblemen wirksam begegnet werden kann.
Ein mit den Ländern abgestimmter und nunmehr auf der 77. Umweltministerkonferenz vorgelegter Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass zur generellen Lösung der Lärmproblematik bei den stationären Geräten neue Lärmschutzvorschriften aufgrund des § 23 BImSchG erforderlich sind. Danach sollen in Wohngebieten nur geräuscharme Geräte verwendet werden dürfen, die dem Stand der Technik entsprechen und einem anspruchsvollen Wert für den Schallleistungspegel genügen. Über diesen Lösungsansatz lässt sich ein akzeptabler Beurteilungspegel für die Nachbarschaft sicherstellen.
Der Petitionsausschuss macht weiterhin darauf aufmerksam, dass der Bericht als erste und kurzfristige Maßnahme die Ausarbeitung eines Leitfadens durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) empfiehlt, um zu einer verbesserten Anwendung der TA Lärm und insbesondere zu einer verbesserten Vollzugspraxis bei der Einzelfallbeurteilung der stationären Geräte beizutragen.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das BMU darüber hinaus an der zügigen Vorlage eines Verordnungsentwurfes für neue Lärmschutzvorschriften arbeiten wird. Der Petitionsausschuss hält die in der Petition enthaltenen Gesichtspunkte für geeignet, in die laufenden Überlegungen einbezogen zu werden. Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem BMU – zu überweisen.
Pet 2-18-18-270-042592
Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2020 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
soweit es um eine Festsetzung von geeigneten Geräuschgrenzwerten für
tieffrequente Geräusche und die Förderung diesbezüglicher Forschung geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Luftwärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerke,
Kühlgeräte, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie andere stationäre Geräte der
Haustechnik zum Betrieb in Wohngebieten genehmigungspflichtig werden.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, seine Petition
schließe sich an eine frühere Petition an, mit der ebenfalls eine Genehmigungspflicht
von Luft-Wärme-Pumpen gefordert wurde. Der Petitionsausschuss habe seinerzeit
die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung erkannt und daher die Petition an das
damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
überwiesen. Allerdings habe das Fachministerium seine damaligen Bemühungen,
eine diesbezügliche gesetzliche Regelung zu erarbeiten, Ende 2015 ergebnislos
eingestellt. Er sehe in diesem Bereich jedoch nach wie vor einen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf. Denn im Zuge von stetig verschärften Bauvorschriften für die
Bereitstellung des Primärenergiebedarfs für Gebäude komme es zum vermehrten
Einsatz stationärer Geräte der Haustechnik, welche insbesondere tieffrequenten,
gesundheitsgefährdenden Lärm verursachten. Die Bundesländer machten von ihrer
Rechtssetzungskompetenz nach § 23 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) keinen Gebrauch. Die heutige immissionsrechtliche Bewertung dieser
Geräte erfolge durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm),
welche jedoch für Gewerbelärm geschaffen wurde, der von außen auf Wohngebiete
einwirke. Die Dauerschallpegel der TA Lärm seien tatsächlich
gesundheitsgefährdend und nicht nur „schädliche“ Umwelteinwirkungen im Sinne des
BImSchG. Daher sollten zumindest für die in Rede stehenden Geräte um 6dB
strengere Immissionsrichtwerte in die TA Lärm aufgenommen werden, ausgehend
von Immissionswerten nachts.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 49 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen vier
Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegt dem Ausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die in die Beratung einbezogen wird.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für das vorgetragene Anliegen
und hält dieses für diskussionswürdig und unterstützenswert.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass in Deutschland das
BImSchG den Umgang mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch gefährliche,
erheblich nachteilige bzw. erheblich belästigende Immissionen regelt. Vor allem
kommt dabei der Vorsorge und dem Schutz vor Lärm eine wesentliche Rolle zu. Die
TA Lärm konkretisiert als Verwaltungsvorschrift zum BImSchG für technische
Anlagen den unbestimmten Rechtsbegriff der „schädlichen Umwelteinwirkungen“
durch Lärm. Der TA Lärm kommt damit in gerichtlichen Verfahren eine beachtliche
Bindungswirkung zu. Dies betrifft nicht ausschließlich die Genehmigungsverfahren
gewerblich-industrieller Anlagen. Auch im Bauplanungsrecht und bei zivilrechtlichen
Fragen zum Nachbarschaftslärm gilt die TA Lärm als antizipiertes
Sachverständigengutachten. Das allgemeine Beurteilungsverfahren der TA Lärm
beruft sich auf „A-bewertete“ Schallpegel. Die Schädlichkeitsschwelle tieffrequenter
Geräusche wird daher durch das allgemeine Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren
der TA Lärm nicht ausreichend konkretisiert. Die TA Lärm verweist deshalb zur
Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche auf die DIN 45680 mit ihrem
zugehörigen Beiblatt 1. Nach dieser Norm hat eine messtechnische Ermittlung der
Immissionen innerhalb von Aufenthaltsräumen zu erfolgen. Ein standardisiertes
Prognoseverfahren existiert nicht.
Die Bundesregierung führt zu der Eingabe aus, dass sie in ihrer Stellungnahme an
den Petitionsausschuss vom 7. November 2011 zu der Ursprungspetition darauf
hingewiesen habe, dass an einem Verordnungsentwurf für neue
Lärmschutzvorschriften für stationäre Geräte in Wohngebieten gearbeitet werde und
dass sie sich für eine praxisnahe Ausgestaltung eines von der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vorbereiteten
Leitfadens zum Lärmschutz bei stationären Geräten einsetze. Am 25. Oktober 2012
überwies der Deutsche Bundestag den daraufhin gefassten Beschluss zur
Ursprungspetition der Bundesregierung, dem damaligen Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Das Fachministerium führt weiter aus, es habe zwar den angekündigten
Verordnungsentwurf in der 16. Legislaturperiode erstellt. Allerdings werde dieser vor
dem Hintergrund europarechtlicher Risiken nicht weiter verfolgt. Der
Verordnungsentwurf sah Lärmschutzanforderungen für die Nutzung von
Luft-Wasser-Wärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerken, Klimageräten etc. in
Wohngebieten vor. Die Anforderungen des Verordnungsentwurfs seien strenger als
die der EU-Richtlinie 2009/125/EG in Verbindung mit den EU-Verordnungen
206/2012 und 813/2013, die der Marktharmonisierung dienen und regeln, unter
welchen Voraussetzungen die erfassten Geräte und Maschinen EU-weit in Verkehr
gebracht und genutzt werden können, gewesen. Im Ergebnis wären durch den
Verordnungsentwurf zusätzliche und deshalb EU-rechtlich zu rechtfertigende
Handelshemmnisse begründet worden. Nationale Sonderregelungen seien nach dem
Inkrafttreten von EU-Recht, das der Marktharmonisierung diene, nur noch unter den
strengen Voraussetzungen des Art. 114 Abs. 5 des Vertrages über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV) zulässig. Deutschland müsse daher gegenüber der
Kommission darlegen, dass nach dem Erlass der betroffenen
Harmonisierungsrichtlinie neue wissenschaftliche Erkenntnisse entstanden sein, die
es gerade in Deutschland erforderlich machten, zum Schutz von Wohngebieten
strengere Anforderungen an den Betrieb von Luft-Wasser-Wärmepumpen,
Mini-Blockheizkraftwerken, Klimageräten etc. zu begründen, als im EU-Recht
vorgesehen sei.
Gegenwärtig sei für die Aufstellung stationärer Geräte in dem Wohnen dienenden
Gebieten der von der LAI erstellte „LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes
gegen Lärm bei stationären Geräten“, maßgeblich, um unzumutbare Belastungen
von Nachbarn zu vermeiden. Der Leitfaden konkretisiere die Anwendung der TA
Lärm, für deren Vollzug die Behörden der Länder zuständig seien. Er soll die unteren
Immissionsschutzbehörden bei der Einzelfallbeurteilung von Geräuscheinwirkungen
unterstützen. Zugleich unterstütze er den Betreiber bei der Einhaltung seiner
immissionsschutzrechtlichen Pflichten. Nach Auffassung der Bundesregierung habe
der LAI-Leitfaden im Vollzug bereits zu deutlichen Verbesserungen beim Lärmschutz
geführt. Vor diesem Hintergrund seien zumindest derzeit keine Änderungen der
immissionsschutzrechtlichen Regelungen in dem vom Petenten angeregten Sinne
vorgesehen. Man werde jedoch die Entwicklungen beim anlagenbezogenen
Lärmschutz auch weiterhin genau verfolgen.
Der Petitionsausschuss gibt jedoch zu bedenken, dass u. a. das Umweltbundesamt
in seinem „Leitfaden – Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld, Ein Leitfaden für die
Praxis“, Stand März 2017, zu dem Ergebnis gelangt ist, dass insbesondere
stationäre Geräte – wie die oben aufgeführten – belästigende tieffrequente Geräusche
erzeugen, welche zu einer neuen Art der Beeinträchtigung führen, weil diese im
Wohnumfeld errichtet und dauerhaft betrieben werden. Wie der Petent zutreffend
ausführt, unterliegen diese Geräte keinem Plan- oder Genehmigungsverfahren. Ein
behördliches Verfahren, dass die Einhaltung der Anforderungen des
Nachbarsschutzes und die Rücksichtnahme überprüft, erfolgt nicht. Der steigende
Absatz dieser Geräte sowie der allgemeine technische Fortschritt lassen zudem in
Zukunft eine deutliche Zunahme von Konflikten mit tieffrequenten Geräuschen im
Wohnumfeld erwarten.
Auch der Petitionsausschuss beurteilt diesen Zustand und die skizzierte Entwicklung
als kritisch. Aus diesem Grund empfiehlt er, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – als Material zu
überweisen, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine
Festsetzung von geeigneten Geräuschgrenzwerten für tieffrequente Geräusche und
die Förderung diesbezüglicher Forschung geht, und das Petitionsverfahren im übrigen abzuschließen.
Die Petition v. 12.05.2017 liegt jetzt bei der EU mit der Nummer 0922/2020.
Liebe Mitbetroffene,
um etwas Sichtbares in der Hand zu haben, wäre ein Luftschall- oder Schwingungsgutachten (Schallübertragung über den Boden) gut. Soll dieses gerichtsfest sein gibt es Gutachter die als Messstellen nach §29b für Messungen nach §26 und §28 (BlmSchG) bekanntgegeben sind, z.B. der TÜV oder s. https://www.resymesa.de
Das Gutachten erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden und Mitmenschen. Leider sind die Grenzwerte unheimlich hoch gesetzt. Es gibt aber dann vielleicht die Möglichkeit einer öffentlichen Klage der Behörde gegen den LWP-Betreiber. Besonders wenn sie das neue Urteil zum Stand der Technik in ihre Überlegungen einbeziehen (VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 30.1.2019, 5 S 1913/18). Denn geklagt wird von behördlicher Seite nur wenn wirklich Aussicht auf Erfolg besteht. Eine Privatklage hat vielleicht Erfolg wenn der Gesundheitszustand mit einbezogen wird. Es gibt die Ärzteorganisation AEFIS (Ärzte für Immissionsschutz) die den Menschen mit Infraschallerkrankungen beisteht. Auf der Seite von Windwahn.com (hier findet sich ja ebenso die Infraschall Problematik)gibt es einen Diagnose Leitfaden für Schallerkrankungen.
Der Gutachter hat auch die Möglichkeit die Übertragungswege des Schalls genauer zu bestimmen und Vorschläge zur Lösung zu machen. Wenn die Maschine falsch aufgestellt ist gibt es Möglichkeiten der Verbesserung (z.B. Schwingungsfüße von Getzner).
Ist der Boden zwischen Maschine und Immissionsort zu hart hilft evtl. ein in den Boden gegrabener Betongraben oder auch eine Auflockerung des Boden mittels Sand.
Notfalls lieber Verkaufen als krank werden.
(Es gibt jetzt (2019) auch eine Klage in Karlsruhe gegen Infraschall als Körperverletzung. Hier bezogen auf Windkraft)
https://www.vernunftkraft-odenwald.de/wp-content/uploads/2019/07/Akte-Urteil-OLG-SH.pdf)
Das können sie gerne den ungläubigen Nachbarn zeigen. Schreiben sie ruhig einmal an Ortspolitiker, Ministerpräsidenten….Eine weite Verbreitung des Problems des Infraschall bei LWP nützt bestimmt der zukünftigen Reglementierung der LWPen sehr. Dann ist man auch nicht passiv zum Abwarten verurteilt.
Viel Glück wünscht
Schütze
Ich habe leider dasselbe Problem. Ich wohne in einer Oekosiedlung, wo alle auf Luft- und Erdwaermepumpen umgerüstet haben, weil es angeblich billiger ist und weniger Strom erzeugt. Wir und mein einer Nachbar haben Gas. Leider kann ich seitdem keine Nacht mehr durchschlafen, weil ich den Schall dieser furchtbaren Pumpen hoere.
Werde oft ausgelacht, da seltsamerweise keiner den Schall und Brummton hoert. Es ist furchtbar und ich bin sehr verzweifelt, weil das Geraeusch unerträglich ist und ich bin u.a. sehr krank. Wegziehen kann ich leider nicht, da wir ein eigenes Haus haben. Jetzt meine Frage:
Wie kann ich eine Petition erfolgreich starten, dass diese gesundheitsgefaehrdeten Pumpen verboten werden?
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus :-).
Beste Gruesse Eure verzweifelte CD
Hallo Christine,
wir bekommen jeden Monat viele Zuschriften von Menschen die aufgrund von (zumeist tieffrequenten) Geräuschen, verursacht durch Nachbars Luftwärmepumpe, regelrecht krank werden. Unwissende und manchmal ignorante Nachbarn nehmen das Thema leider nicht ernst. Nicht selten wird man als Spinner abgestempelt. Was Sie wahrnehmen ist real und gefährdet Ihre Gesundheit. Fakt ist nun mal, dass nicht alle Menschen gleich sind und nicht Alle vom Schall der Luftwärmepumpen gleichermaßen beeinträchtigt werden. Also lassen Sie sich bitte nicht für verrückt erklären.
Eine erneute Petition zu starten, halten wir persönlich für eine gute Idee. Die Petition aus dem Jahre 2012 wurde durch unseren Vorstand des gemeinnützigen Vereins „Informationskreis tieffrequenter Schall im Wohnumfeld e.V.“ eingereicht. Wir werden uns erkundigen, welche Voraussetzungen notwendig sind.
Grundsätzlich darf Jeder eine Petition einreichen. Es besteht die Möglichkeit eine Online-Petition durchzuführen. Dafür gibt es zwei Portale (https://epetitionen.bundestag.de/ und https://www.openpetition.de/). Der genaue Unterschied wird auf https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/petitions-abc/online-petition erklärt. Falls Sie die Petition einreichen wollen, wären wir dankbar, wenn Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir Sie beim Einsammeln der „Unterschriften“ unterstützen können. Wir würden auf alle Fälle einen Aufruf zur Petitionsteilnahme auf unserer Homepage platzieren und alle Betroffenen, etc. mit denen wir Kontakt halten informieren. Wir stehen auch noch mit weiteren Interessensgruppen bezüglich Lärmes durch tieffrequenten Schall in Verbindung – auch diese Kontakte werden wir gerne mobilisieren.
Bedauerlicherweise wird es Ihr Problem nicht kurzfristig lösen können.
Hallo, wir haben im Jahre 2017 eine Petition (73468) eingereicht.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_09/_02/Petition_73468.nc.$$$.a.u.html
Wir haben einen Neubau vor die Nase gesetzt bekommen samt Wärmeluftpumpe auf der Garage. Das Brummen geht durch die Wände u lässt mich nachts nicht schlafen. Die äteren Leute sind von der Stadt zu uns aufs Land gezogen und nehmen auf nichts Rücksicht, Müllabfuhr Nachbarn u auch wir müssen regelmäßig klingeln da sie die Straße zuparken, trotz 3 Stellpätze! Und Garage!! Mit denen zu Reden wird somit schwierig werden wenn sie nicht mal einsehen die Wagen wegzusetzen.
An wen können wir uns wenden? Dummerweise fühlen sich die Nachbarn die genau gegenüber wohnen nicht gestört, meine Tochter im 2. Stock hört es selbst ohne Hörgeräte. Das Gerät läuft seit November 2019. Wie lange haben wir Zeit zu agieren?
Liebe Lärmgeplagten, auch die Vermieter unseres Nachbarhauses haben dort seit 1 jahr vermutlich eine Wärmepumpe bauen lassen und seitdem läuft sie fast durchgehend. w
Wenn sie an ist, läuft sie mind.20 Mi nuten am Stück. Entspannt im Garten sitzen kann man nun völlig vergessen (unser Haus besitzen wir seit 30 hahren und haben es u.a.wegen der guten Lage und des tollen Gartens gekauft und viele, viele Jahre abbezahlt) Schlimmer noch als das „brodelnder Wasserkessel/Maschinenrauschen-Geräusch“ im Garten und um das Haus herum ist, dass ich auch drinnen ein permanentes Brummen/Summen höre, was mich wirklich quält. Ich habe diese Pumpe noch nie gesehen, aber es MUSS eine sein..bloss wo könnte sie stehen? Das Nachbarhaus ist ein Mehrparteienhaus, könnte so eine Pumpe auch im Keller/der Garage/suf dem Dachboden platziert sein? Die Vermieter sind uns leider bekannt als rücksichtlose Menschen, die Argumenten und Bitten nicht zugänglich sind. Ist klar: sie müssen ja auch mit dem Lärm nicht leben, sie wohnen ein paar Strassen weiter (übrigens ohne Wärmepumpe). Unser Haus steht sehr eng an diesem Nachbarhaus und die Pumpe muss (wenn nicht sogar direkt) schräg auf unser Haus gerichtet sein.
Ich bekomme schon Bauchkrämofe wenn ich daran nur denke. Der Wert des Hause ist so ja auserdem beträchtlich gesunken..wer kauft schon ein Haus im ruhigen Wohngebiet, was einem Geräuschpegel gleich dem einer nahen Schnellstrasse o.ä ausgesetzt ist.
Bin verzweifelt.
Lieber Gruß.
Judith aus Marburg
haben neuen Nachbarn bekommen, der Luftwärmemepumpe hat – er hat zu uns direkt auf Grenze eine 2 m hohe Steinmauer gebaut und seither hat sich das
Brummen potenziert und wir können nicht mehr in Ruhe lesen, geschweige schlafen – was ist zu tun?
Uns, meiner Frau, Tochter und mir, geht es leider seit 2 Monaten wie viel hier. Ein Neubau mit LWP davor und natürlich in ca. 14m in unsere Richtung ausgerichtet. 15 Jahre absolute Ruhe aber damit ist es jetzt vorbei. Wir haben den Nachbarn schon mehrfach darauf angesprochen aber leider ohne Erfolg. In der Bauphase hatte man uns noch eine Schallschutzhaube zugesagt aber die ist aufgrund der Kosten nicht mehr im Gespräch. Warum sollte man in etwas 1200€ investieren wovon man selbst nichts hat. Wir wissen nicht mehr weiter. Gesundheitliche Schäden machen sich jetzt schon bemerkbar. Schlafstörungen, Kopf- und Gliederschmerzen, Aggressivität usw. sind jetzt bereits zu merken. Ich und meine Familie könnten weinen.
Warum lassen wir uns das von unseren Nachbarn und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bieten? Seit 2012 liegt die Petition bereits dem Ministerium ohne Umsetzung vor. Unsere Häuser sind unbewohnbar geworden oder nur noch mit hohen Verlusten zu veräußern und wir selbst haben mit gesundheitlichen Schäden zu kämpfen.
Wann gibt es endlich eine Reaktion vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit? Frau Svenja Schulze, helfen Sie uns.
Leider muss ich noch eine Ergänzung zum oben beschriebenen machen. Die Freude auf den Sommer war groß, da für ein paar Monate endlich dieses Monster von LWP ruhe geben sollte aber da haben wir die Rechnung ohne den Nachbarn gemacht. Die LWP kann auch anders herum laufen und im Sommer das Haus kühlen, was wir die letzten Nächte bei draussen warmen Temperaturen hören durften. Es blieb uns nichts weiter übrig als unsere Fenster geschlossen zu halten und die Hitze zu ertragen. Es ist schon erschreckend wie wenig auf die Mitmenschen in der Umgebung, Rücksicht genommen wird. Frei nach dem Motto „Auf meinem Grundstück hat mir niemand etwas vorzuschreiben und da mache ich, was ich will.“ Keine Ruhe mehr, im Sommer wie im Winter. Es muss endlich etwas geschehen.
Es ist tatsächlich furchtbar!!
Auch wir haben einen rücksichtslosen Nachbar der die LWP 10cm von seiner Grenze und 3,5 m ohne jedweden Lärmschutz vor unserer Haustür platziert hat . Der RA sagt er muss klagen und es dauert ein Jahr ! Bis dahin bin ich mit meiner 7 jährigen Tochter krank !
Er denkt das ich kaum Geld habe zum klagen was auch stimmt aber die Behörden reagieren seit 3 Monaten nicht.
Habe mit einer App bei mir Tag und Nacht 58 DB!!
Liebe Mitbetroffene,
sofort raus aus der Situation – so schnell wie es geht. Der Lärm und der Infraschall der bei den LWP entsteht macht krank.
Siehe die Gutenberg-Studie der Universität Mainz (2018) : Herzschädigungen – und die neuen Untersuchungen Charite Berlin, des UKE Hamburg 2017: Nachweis von Dauerstress auf Hirnregionen. Siehe auch Ärzteblatt und Infraschall (2019)Es sind die gleichen Symptome die bei Opfern von Windkraftanlagen auftreten. Da dieser Schall kreisförmig alles durchdringt, er nimmt nur mit der Entfernung ab, macht er übrigens auch den Nachbarn krank.
Alles dokumentieren. Lärmprotokoll führen. Das ist eben nicht eine Heizung im üblichen Sinne.(In Österreich und der Schweiz reglementiert – nur nicht in D es gilt noch die alte TA Lärm oder Din-Normen und LAI-Leitfäden 80% bindend) Es gibt unterschiedliche Schallarten : Siehe dazu auch den Film „Unerhörter Lärm“. Siehe dazu auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz§22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen. (1). Wenn Geld da ist sofort ein Lärmgutachten machen. Schauen sie mal, unter dem Stichwort „Lärm“ finden sie Ing. die das machen. Bitte nicht 1000 Euro am Tag zahlen. Es gibt die Gutachten schon für 1 Woche für ca 2000 Euro mit einer ersten Auswertung. Dann haben sie was Konkretes. Wenn sie unter Gerichtsurteilen LWP recherchieren finden sie auch darauf spezialisierte Anwälte. (Umweltrecht) Mittlerweile gibt es für viele Bundesländer Merkblätter zur Aufstellung der LWP . z.Bsp: Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen der Hansestadt Lübeck!!! Zitat:
„Eine Nichteinhaltung der Immisionsrichtwerte kann ggf zu einer Untersagung des Betriebs der Anlage führen (Unterlassungsklage – bestimmt gibt es was zur besonderen Schutzwürdigkeit von Kindern): Bereits beim Kauf derLWP sollte ein Gerät mit einem möglichst geringem Schallleistungspegel gewählt werden. Leise Geräte erkennt man an einem Schallleistungspegel kleiner als 50 Dezibel. Dieser Wert entspricht dem aktuellen Stand der Technik.!!!!
Die Anlage sollte möglichst wenig tieffrequente Geräuschanteile erzeugen. Auch dürfen Geräusche nicht tonhaltig sein, d.h. es sollten keine Einzeltöne(Brummen, Pfeifen)hervortreten.“
(Hochinteressant, weil so gut wie übertragbar ist das folgende Urteil OLG Schleswig: TA Lärm ist überholt 13.06.2019 (Az.7U 140/18) Es steht offen im Internet.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit. Statt zu klagen dem Nachbarn Schallschutz zu bezahlen ist zwar bitter, aber schneller umzusetzen. Zum Trost, es gibt mittlerweile sowohl gegen den Lärm: Einhausungen (ca 2000 Euro macht 10dz weniger )als auch gegen den Infraschall Möglichkeiten. Da haben es die Infraschall Genervten besser als die Windkraft_Geschädigten. Siehe dazu: Akustiker, Ing-Büro…Start-ups)
Sonst Öffentlichkeit herstellen!!!!!!!!
Langfristig Musterfeststellungsklage!
Viel, viel Glück
Hallo Schütze,
Wir werden auch von der Wärmepumpe unseres Nachbarn geplagt Sie schreiben, das als Lösung eine Einhausung helfen könnte und dass es auch bei Infraschall Möglichkeiten gäbe. Könnten Sie kurz erläutern welche Möglichkeiten es gäbe wenn es bei uns Infraschall wäre. Vielen Dank.
Leider handelt es sich hierbei um keinen Einzelfall. Im Monat erreichen uns auf laerm-luftwaermepumpen.de zwischen drei und fünf Hilferufe, weil Menschen durch die Luftwärmepumpe des Nachbarn gestört und vor allem krank gemacht werden. Hier wird energiepolitischer Ablasshandel auf Kosten der Gesundheit betrieben. Wir hoffen, dass Politik und Wirtschaft die Augen nicht länger vor der Problematik verschließt.
mir geht es genauso.
Werde noch ausgelacht von Nachbarn. So nach dem Motto.
Hast eh keine Chance eine Änderung von uns zu erreichen.
Alternative Energie gegen Lebgensqualität
Hoffentlich wird das bald vernünftig reguliert. Wir können keine Nacht durchschlafen, wenn Nachbars Luftwärmepumpe durch unser Haus dröhnt! Er kauft sich zwar ein neues Auto und fährt mehrere Male im Jahr in den Urlaub, aber seine alte, ungedämmte LWP lässt er scheinbar absichtlich nachts laufen. Zitat seiner Frau: „Ich gebe Ihnen mal einen Tipp: Wegziehen!“