In Kirchhasel – Thüringen – ziehen erneut, wie im ganzen Bundesgebiet, Nachbarn wegen zu lauter Luftwärmepumpen vor Gericht.
Es sind keine Einzelfälle die wegen Luftwärmepumpen vor Gericht ziehen. Die Betroffenen fordern endlich eine gesetzliche Regelung zum Schutz vor tieffrequenten Geräuschen und permanenter Beschallung. Die Hersteller sollten per Gesetz verpflichter werden die tiefen Frequenzen mit anzugeben und sollten sich damit beschäftigen wie weit Ihre Pumpen vom Nachbarhaus weg müssen um dass der Nachbar, auch nicht auf seinem Grundstück permanent beschallt wird. Wann verstehen die Luftwärmepumpen Hersteller endlich, dass man das Thema „Besonders leise Luftwärmepumpe ohne tieffrequente Schallanteile“ auch als Wettbewerbsvorteil nutzen kann?
Zu geringe Abstände, falsche Geräte am falschen Standort und Missachtung der Herstellerangeben bzw. Empfehlungen des Wärmepumpenverbandes werden immer wieder zum Vorteil des Wärmepumpenbetreibers missachtet. Es gibt bei Luftwärmepumpen Körperschallübertragungen bis 20 Meter. Nachträglicher Lärmschutz ist teurer und oft nicht mehr zur Zufriedenheit zu lösen. Ein Kompromiss hilft den Betroffenen nicht. Die Pumpen die belästigen gehören verlagert oder mit massiven Schallschutz, Schalldämpfern versehen. Hier geht es nicht mehr um Einzelfälle, sondern um die Einhaltung der LBOs und der Rücksichtnahmepflicht des Betreibers und sollten gesetzliche Regelungen anfordern! Hier ist die Politik gefragt. Wer die Akzeptanz der erneuerbaren Energien nicht gefährden will muss auch für den Lärmschutz was tun. Ein Regelwerk wie die TA Lärm schützt die Betroffenen nicht. Da der A-Pegel nicht das menschliche Gehör wiederspiegelt und schon gar nicht bei der Intensität der Dauerbeschallung im oft tieffrequenten Bereich. Die TA Lärm schützt erst dann wenn sie nur noch von db handelt und nicht mehr der A-Bewertung unterzieht. Von den auf Dauer krankmachenden Wirkungen der tieffrequenten Beschallung, so mancher Pumpen, wird immer wieder berichtet und trotzdem schreiten die Gerichte bisher nicht ein. Dies obwohl Schallschutz günstiger ist als ein Prozess? Dies obwohl es die LBO gibt in der die Betreiberpflichten geregelt sind? Dies obwohl klar ist, dass das BMU hier handelt und nur noch die Politik zustimmen muss. Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung wird die Energiewende nicht gelingen. Schon gar nicht wenn die ruhigen Wohnbaugebiete „verschallt“ werden bei immer mehr Pumpen, Windkrafträder, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen…. Obwohl, bei der steigenden Zahl der Fälle, nun auch vielen Ämtern klar werden muss, dass die sogenannte Hörschwelle leider viel zu hoch angesetzt worden ist. Es ist ein Kuhhandel zwischen Schallschutz (Industrie) und Gesundheitsschutz (Schallschutz) für die Bürger. Man weiß, dass viele Betroffene das Brummen viel besser hören wie es den Verfechtern der Grenzwerte lieb ist. Wann handelt man endlich zu Gunsten des Gesundheitsschutzes wie es unser Grundgesetz regelt? Was muss noch passieren, dass man den Betroffenen ihr Leid endlich abnimmt und Regelungen schafft? Es ist erst deshalb ein Mann aus Verzweiflung worden. Das ist nicht zu rechtfertigen, zeigt aber die Verzweiflung und Belastung der Betroffenen. Viele sehen im Moment nur den Weg der Klage. Kann es das sein? Die Luftwärmepumpenbetreiber bekommen staatliche Zuschüsse und lassen die Nachbarn wegen Dauerbeschallung verzweifeln? Wann handelt endlich die Industrie und auch die Gerichte? In Österreich, bedingt durch deren strengere Gesetze, haben die Hersteller schon reagiert. Wenn schon Gefrierschränke, Geschirrspüler in Deutschland mit dem Sigel „Silent“ versehen werden, dann frage ich mich wann die Wärmepumpenindustrie hier endlich, freiwillig, wie bei den Elektrogeräten im Haus, für besseren Lärmschutz und veränderte Konstruktionen, die erst gar keinen tieffrequenten Schall entstehen lässt, sorgt.
Hier kann man nur an die Richter appellieren, die sich mit den Wirkungen der tiefen Frequenzen und der Dauerbeschallung in ruhigen Wohngebieten stärker auseinander zusetzen und die solche Belastungssituationen anhand der LBO und dem Rücksichtnahme Gebot endlich in der Verantwortung an den Verursacher abgeben. Das kann nicht die Aufgabe der Leidtragenden Nachbarn sein. Lärmschutz ist günstiger als gerichtliche Klagen und schont die Nachbarschaft!