Die regelmäßig durchgeführte Lärmumfrage des Bundesumweltamtes bestätigt, dass Lärm aus der Nachbarschaft und von Anlagen wie Luftwärmepumpen mit knapp 60% weiterhin auf dem zweiten Platz der Lärmbelästigungen für die Bürger steht. Straßenlärm steht auf Platz 1. 2014 war Lärm aus Nachbarschaft mit „nur“ 42% erfasst.
Wenn die Nichtregulierung der lärmverursachenden erneuerbaren Energien wie z.B. Luftwärmepumpen so weiter geht, dann werden die erneuerbaren Energien irgendwann auf Platz 1 stehen. Die Regulierung dieses Lärmproblems ist aber schwieriger weil hier jeder Betreiber für sich Lärmschutz betreiben muss oder diese Gerätschaften bekommen per Gesetz einen Grenzwert vorgeschrieben. Man kann nicht einfach eine Lärmschutzwand hin bauen und dann ist es besser. Nein, jeder Fall ist anders und muss anders betrachtet werden. Umso tiefer die Frequenzen umso mehr Aufwand muss für Lärmschutz betrieben werden oder umso größer müssen Abstände zum Nachbarn, zur Wohnbebauung sein. Deshalb müssen jetzt gesetzliche Vorschriften, einhergehend mit Lärmgrenzwerten für die Hersteller sowie Lärmminderungsvorschriften sowie mit Verboten einer ungerechten Platzierung bei Luftwärmepumpen vorgeschrieben werden! Die TA Lärm reicht hier nicht aus, weil sie auch die Qualität der Dauerbeschallung, auch mit tieffrequentem Schall, nicht zufriedenstellend regelt.