Wir wohnen seit 1985 in einem EFH in einer Albgemeinde. 2007/08 wurde ein EFH auf dem Nachbargrundstück errichtet. Bis dahin hatten wir mit LWP keinerlei Erfahrungen. Auf der Nordost Seite des Nachbargrundstücks steht seit dieser Zeit eine LWP 5 m von der Grundstückgrenze und 6 m von unserem EFH entfernt. Der 6 m breite Streifen in Südlage ist zugleich unser Garten mit Sitzplatz und Rasen.
Nachdem die LWP in Betrieb genommen wurde, trauten wir unseren Ohren nicht. Solch ein dauerhaftes wummerndes Geräusch waren wir absolut nicht gewohnt. Unser Schlafzimmerfenster konnten wir ab diesem Zeitpunkt nachts nicht mehr offenhalten, weil wir nicht einschlafen und nicht durchschlafen konnten. Die Aufenthalte im Garten wurden mit wummernder „Gebläsemusik“ begleitet. Wenn ich in der Nähe der Pumpe war, blies mir eiskalte Luft an die Beine. In diesem Bereich wuchs der Rasen langsamer und die Blätter einer kleinen Hecke rollten und verfärbten sich. Ein erholsamer Aufenthalt im Garten ist seit dieser Zeit nicht mehr möglich. Früher war ich nachts oft noch draußen um Sternbilder zu beobachten. Dazu ist mir die Lust vergangen, seitdem ich dabei angewummert werde. Selbst durch geschlossene Fenster und herabgelassene Außenrolladen dringt das Geräusch. Meinem Empfinden nach sind es dabei die tieffrequenten Töne die Unbehagen hervorrufen. Sobald die Anlage anfängt zu laufen, wird man plötzlich hellwach, der Körper ist auf Reaktion eingestellt. Vor dem Schlafengehen zieht man sich am besten in, von der der LWP weit entfernte Räume des Hauses zurück.
Ich sprach meinen Nachbarn an, der darauf eine Schallschutzhaube über das Ungetüm stülpte, was eine leichte Verbesserung bewirkte, jedoch an der grundsätzlichen Lärmproblematik und den Beeinträchtigungen hat sich nicht viel geändert. Ein Aufenthalt im Garten macht immer noch keinen Spaß und in den ruhigen Nachtstunden ist das Geräusch nach wie vor präsent. Es hört sich an wie ein in der Luft befindliches Verkehrsflugzeug, dass einfach nicht weiterfliegt und es langsam wieder ruhiger wird.
Der Standort der Anlage widerspricht allen Regeln und Empfehlungen der Hersteller und selbst des Bundesverbandes Wärmepumpe, da die Anlage von drei Seiten umschlossen und die Ausblasöffnung auf unser Grundstück gerichtet ist. Weil die Anlagen genehmigungsfrei betrieben werden können, schließen die Käufer solcher Anlagen daraus, dass alles erlaubt ist. Abstände, Rücksichtnahme hat man nicht mehr auf dem Schirm. Bei vernünftigen Installationsvorschriften wüsste jeder, worauf er achten muss und Konflikte, wie es sie derzeit gibt, wären Geschichte. Natürlich gibt es auch jetzt gesetzliche Hürden, jedoch ist der Behördenapparat von der Justiz bis zu den Umweltbehörden für die Problematik nicht sensibilisiert. Man wird auf Verordnungen, Nachbarschaftsrecht und TA Lärm verwiesen, damit bekommt man die Problematik jedoch nicht in den Griff, weil alles irgendwie grenzwertig, gerade noch erlaubt und dennoch ungemein störend ist und man bei längerem „ohnmächtig aushalten müssen“ krank wird.
Dabei erreichen sehr viele LWP die notwendigen Leistungszahlen für einen effizienten Betrieb überhaupt nicht. Wie soll eine Anlage z.B. bei Minusgraden noch irgendetwas an Wärme der Außenluft entziehen können. Da orgelt die Anlage stundenlang vor sich hin, nur um das letzte bisschen aus der Luft zu saugen. Und das Ganze wird noch mit staatlichen Mitteln bezuschusst. Das kann man nicht verstehen.
Ich habe kürzlich wieder mit dem Nachbarn gesprochen, der versicherte alles Vertretbare zu tun, um das Lärmproblem zu beseitigen.
Fortsetzung folgt…