Seit nunmehr über einem Jahr (20. Januar 2021) leiden wir unter der Luft-Wärmepumpe unseres Nachbarn.
Nachfolgend möchten wir unseren Leidensweg und unsere Erfahrung mit Behörden und Justiz schildern.
Meine Frau und ich haben im Jahre 2013 unser Traumhaus bezogen. Dieses haben wir mit viel Liebe im Detail und Ausführung als Neubau erstellt. Alle unsere Wünsche und Vorstellungen konnten wir in dem Neubau umsetzen. Der Nachbar mit der Luft-Wärmepumpe hatte bereits 2006 sein Haus erstellt. Wir hatten bis zum Januar 2021 immer ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu dem Ehepaar. Die Luft-Wärmepumpe störte uns nicht.
Am 20. Januar 2021 wurde von einem Monteur des Werkskundendienstes der Firma Wolf ein defekter Verdichter an der Wärmepumpe des Nachbarn ausgetauscht. Seit dem Zeitpunkt haben wir keine Nacht mehr schlafen können. Seit diesem Tag wummert, brummt und vibriert es in unserem ganzen Haus. Nach wenigen Nächten war klar, woher die Emissionen kamen. Am 29. Januar habe ich den Nachbarn auf das Problem angesprochen und ihn gebeten, die Pumpe abzustellen. Er entgegnete zunächst, dass seine Pumpe in der Nacht gar nicht in Betrieb sei. Räumte dann jedoch ein, dass es evtl. sein könne, dass die Nachtabsenkung deaktiviert sei. Er wolle dies prüfen. Eine Änderung der Geräusche trat nicht ein, so dass ich ihn am 03. Februar erneut angesprochen habe. Er bestätigte mir, er habe die Nachtabsenkung der Anlage um 2 Grad abgesenkt. Nun sei das Problem behoben.
In der gleichen Nacht gingen die Geräusche jedoch unverändert weiter. Am 05. Februar habe ich den Nachbarn erneut auf das Problem angesprochen. Er informierte mich, dass sein Verdichter defekt gewesen sei. Es sei jedoch ein neuer Verdichter aus dem Zubehörhandel eingebaut worden. Der Monteur des Werkskundendienstes sei beim Auspacken des Verdichters überrascht gewesen, dass es ein Ersatzteil aus dem Zubehörhandel gewesen sei. Ein Original-Ersatzteil gebe es nicht mehr. In den nächsten Wochen hat sich keinerlei Änderung ergeben. Auf mehrmaliger Ansprache des Nachbarn teilte dieser mit, dass der Werkskundendienst am 25. Februar noch einmal die Anlage prüft. Im Ergebnis konnte dieser angeblich keine Mängel feststellen. Die Luft-Wärmepumpe würde optimal arbeiten. Im Nachgang erhielt er ein Schreiben des Herstellers Wolf, die Anlage sei in Ordnung. Dieses Schreiben wurde allerdings nie vorgelegt.
Der Nachbar räumte mir gegenüber jedoch ein, dass es durchaus im eigenen Hause lauter sei als zuvor. Die Gläser in der Wohnzimmervitrine laufen aufgrund von Vibrationen, so dass er Kunststoffmatten unter die Gläser gelegt habe. Weiterhin habe er die Tür zum Technikraum seines Hause mit Dichtungen verklebt, weil die Tür vibriere und rappelt. Wenn man bei ihm im Flur steht, vibriert der ganze Fußboden unter den Füßen. Ebenso könne man den Fernseher kaum noch hören.
Für mich unglaubliche Zugeständnisse!
Mehrmals hatte ich ihn auch gebeten, sich die Situation bei uns im Haus anzuhören. Dies hat er immer wieder abgelehnt. Ich habe mich dann bei einem Installationsbetrieb über die Wirkweise der Wärmepumpe informiert. Ich hätte die Möglichkeit, durch einen unparteiischen Techniker die Anlage zu überprüfen. Ich habe dem Nachbarn am 04. März 2021 angeboten, dass ich die Kosten für die Überprüfung übernehme. Dies hat er abgelehnt. Für ihn sei alles in Ordnung. Weiterhin erwähnte er, dass der Zubehörverdichter nicht in seiner Anlage gepasst habe, der Monteur habe mehrere Leitungsführungen verändern müssen, unter anderem wurden 2 zusätzliche 90 Grad-Winkel an dem Verdichter in den Leitungsführungen verbaut.
Aufgrund einer vor kurzem erfolgen Reparatur (Austauschmotor) seines Autos habe er im Übrigen kein Geld mehr für eine Instandsetzung oder gar Austausch der Wärmepumpe. Insgesamt war ich 11 mal zum Gespräch bei dem Nachbarn. Ich habe ihn eindringlich gebeten, dass Problem zu beheben. Am 31. März 2021 fand ein weiterer Termin mit dem Monteur des Herstellers an der Wärmepumpe statt, bei dem ich zugegen war. Der Monteur räumte ein, dass Problem mit tieffrequentem Schall zu kennen, da sei nichts mehr zu machen, die Pumpe müsse ausgetauscht werden. Der Hersteller würde sich aus Kulanz sicher daran beteiligen. Ebenso könne der Nachbar die Fördermittel des Staates erhalten. Der Nachbar willigte ein und freute sich, zukünftig mit einer neuen Luft-Wärmepumpe noch mehr Energie und Geld zu sparen. Leider hat er auch diese Zusage nicht eingehalten.
Der Nachbar lässt die Pumpe jede Nacht durchlaufen. Die Monate Februar und März 2021 waren insgesamt sehr kalt. Die Nächte fast durchgängig im Minus-Bereich bis minus 20 Grad Temperatur. Im April 2021 hat er dann zunächst mehrfach den Betrieb der Wärmepumpe geleugnet. Er stelle diese immer aus. Am 14. April habe ich ihn dann um 22.30 zur Rede gestellt und eindringlich gebeten, die Pumpe in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr abzustellen. Dies mit dem Hinweis, dass diese Zeiten unsere Zeiten der Nachtruhe seien. Am Folgetag, dem 15. April um 22.30 lief die Pumpe immer noch lautstark. Die ganze Nacht hindurch. Hier wurde uns endgültig klar, dass Gespräche mit dem Nachbarn sinnlos sind! Mit Vorsatz und Skrupellosigkeit uns gegenüber betreibt er die Wärmepumpe jede Nacht. Unsere Nachtruhe endet in der Regel ab 02.00 Uhr. Ab 03.00 Uhr ist das durchgängige Brummen am schlimmsten. Oft wummert es bereits ab 21.30 Uhr. Im Laufe der Nacht geht das Wummern dann in ein konstantes Brummen über. In nunmehr über einem Jahr haben wir in unserem Hause keine Nacht mehr durchschlafen können. Lediglich in 2 Nächten, als er erstmals Post von unserem Anwalt bekam.
Gesundheitlich haben meine Frau und ich bereits Schäden genommen. Der permanente Schlafentzug führt zur völligen körperlichen Erschöpfung. Für uns ist es mit Vorsatz durchgeführte Körperverletzung und Folter.
Konzentration im Beruf ist kaum noch möglich. Mittlerweile leide ich unter Herzrasen, deutlichem Bluthochruck und Schweißausbrüchen. Meine Frau ist ebenfalls körperlich völlig erschöpft. Die Belastung schlägt bei Ihr auf das Nervensystem. Sie hat Sehstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel, stressbedingte Hautirritationen, Zitteranfälle und Zuckungen in den Beinen sowie Magenschmerzen mit Übelkeit und Herzrasen. Wir beide haben das Gefühl, auf der Matratze zu schwimmen, gefühlt steht der Körper unter Strom, das Blut in den Adern blubbert, im Kopf pendelt der Schall hin und her. Auf das Herz legt sich ein Druck, so dass man die Position im Bett ständig wechseln muss. Wer diese Beschwerden nicht erlebt hat, kann sie kaum beschreiben. Der Lebensmut und die Freude am Leben sind völlig zerstört.
Nun zu unseren Erfahrungen mit Behörden ...
Im März 2021 habe ich das Zuständige Amt des Landkreises für Immissionsschutz angesprochen. Der zuständige Sachbearbeiter zeigte sich im Erstgespräch sehr motiviert. Er berichtete über die Probleme der Luft-Wärmepumpen. Die Beschwerden darüber würden immer häufiger. Der Schall ginge durch Wände, Böden, Mehrfachverglasungen etc. Da könne man nichts machen. Evtl. im Haus umziehen oder im schlimmsten Falle ausziehen. So seine Worte.
Aber er könne Schall mit Messungen nachweisen. Bei mehrfacher Zuwiderhandlung könne er Bußgelder bis zu 4.000,- € verhängen. Von einem Weg zu einem Gericht würde er uns abraten. In der Nacht des 18. März 2021 haben wir dann eine Messung vom Landkreis durchführen lassen. Das Ergebnis war eindeutig. Der Sachbearbeiter war über die Intensität des Schalls überrascht und erschrocken. Er wolle mit dem Nachbarn sprechen und gegebenenfalls ein Verfahren gegen ihn einleiten. Der Nachbar müsse schriftlich durch ein Fachunternehmen belegen, dass er Maßnahmen zur Reduktion des Schalls unternommen habe. Anschließend fand zwischen dem Sachbearbeiter und dem Nachbarn ein Telefonat statt. Der Nachbar behauptete, die Anlage sei Nachts gar nicht in Betrieb. Es habe wohl mal Probleme gegeben. Diese seien aber behoben. Damit war die Angelegenheit für den Sachbearbeiter erledigt. Er handele nach „Treu und Glauben“.
Wir müssten nunmehr mehrfach weitere Messungen durchführen, da wir als Geschädigter alles beweisen müssen. Im Übrigen wollte der Sachbearbeiter kein Verwaltungsverfahren einleiten. Dies sei mit Aufwand und Arbeit verbunden. In einem weiteren Absatz komme ich in Kürze noch einmal auf den Sachbearbeiter des Landkreises zu sprechen. Das Messergebnis vom 18.03.2021 hatten wir dem Nachbarn sowie der Firma Wolf zur Verfügung gestellt. Darin wurde eindeutig die Luft-Wärmepumpe des Nachbarn als Ursache benannt.
... und zu den Erfahrungen mit der Justiz
Mittlerweile sind 3 Verfahren anhängig sowie eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Am 20. April 2021 haben wir uns an unseren Anwalt gewandt, mit der Bitte gegen den Nachbarn vorzugehen. Nach erfolgter rechtlicher Würdigung der Situation wurde dann am 21. Mai 2021 beim Amtsgericht Wiedenbrück ein „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“ im Eilverfahren beantragt. Der zuständige Richter war tatsächlich außerordentlich schnell. Bereits am 27. Mai 2021 wurde ein Gerichtstermin anberaumt. Der Nachbar gab zu, dass die Immissionen von seiner Luft-Wärmepumpe stammen. Er versicherte, diese ab sofort nicht mehr weiter zu betreiben. Weiterhin verpflichtete er sich, bei Zuwiderhandlung eine tägliche Strafzahlung über mehrere Hundert Euro zu leisten. Damit war das Eilverfahren abgeschlossen und wir waren unheimlich erleichtert.
Aber bereits in der Nacht trat keinerlei Änderung ein. Die Luft-Wärmepumpe des Nachbarn wurde wieder betrieben, als wenn nichts zugesichert wurde. Nachdem auch eine erneute Aufforderung unseres Juristen an die Rechtsberaterin des Nachbarn erfolglos blieb, reichten wir erneut Klage beim Amtsgericht Wiedenbrück ein. Dies erfolgte am 12. Juli 2021. Nunmehr handelt es sich um ein Beweissicherungsverfahren. Der gleiche Richter, der zuvor so schnell handelte, bestellte bereits am 15.07.2021 einen Sachverständigen, der eine Messung durchführen solle.
Parallel stellten wir bereits am 01.07.2021 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Im Beweissicherungsverfahren vor dem Amtsgericht machte der bestellte Sachverständige zunächst einen guten Eindruck. Er stellte kompetente Fragen zum Sachverhalt. Zusätzlich wollte er einen Techniker zur Bedienung der Luft-Wärmepumpe hinzuziehen. Wir mussten dann schnell einen Kostenvorschuss in Höhe von 4.200,- € leisten, damit der Sachverständige auch vom Gericht beauftragt werden könne. Der Nachbar behauptete nun plötzlich, dass seine Luft-Wärmepumpe in Ordnung sei und nicht ursächlich für unsere Beschwerden sein könne. Woher der Schall komme, könne er sich aber auch nicht erklären, er sei schließlich kein Fachmann.
Im weiteren Verlauf schlief das Verfahren dann ein, es kam im Juli noch zu einem Richterwechsel. Die neue Richterin hat vermutlich die Akte trotz mehrfacher Hinweise auf die Eilbedürftigkeit nicht gelesen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, die Messung nur im tiefen Winter durchführen zu können und bat um eine Frist bis Mitte März 2022. Am Ende stellte er Anfang November fest, dass er entbunden werden möchte, da er fachlich nicht in der Lage sei, die Beweisfragen zu beantworten. Dieses Schreiben sandte uns die Richterin erst Mitte Dezember 2021. Daraufhin beantragten wir, dass Verfahren an das zuständige Landgericht zu verweisen, da zu erwarten stand, dass die Richterin „eher schwierig“ sei.
Die Abgabe an das Landgericht ging dann sehr schnell innerhalb einer Woche, allerdings tauchte die Akte dort erst Ende Januar 2022 auf. Die dort zuständige Richterin fragt dann den um Entbindung gebetenen Gutachter an, ob er nicht doch messen könne oder wolle. Als Antwort hat der Gutachter festgestellt, dass er aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht in geschlossenen Räumen messen könne. Das Gericht hat nunmehr nachgefragt, bis wann er eine Messung durchführen kann. Wir wundern uns, dass ein Sachverständiger, der den Fall bewerten soll, aber nicht will oder kann, nunmehr doch seine Arbeit ausführen soll. Wertvolle Zeit geht uns verloren.
Im Juli 2021 haben wir eine weitere Klage beim Amtsgericht eingereicht. Inhalt war die Erzwingung, Zwangsvollstreckung eines Teilbetrages der vom Nachbarn zugesicherten täglichen Strafzahlung. Dem entgegnete der Nachbar mit einer Widerklage, diese Zwangsvollstreckung abzuweisen. Beide Verfahren wurden dann trotz bereits erfolgter Terminierung bei Gericht auch an das Landgericht verwiesen, da die Richterin beim Amtsgericht nicht zuständig sei.
Wie bereits erwähnt haben wir zusätzlich am 01 Juli 2021 eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen vorsätzlicher Körperverletzung gestellt. Diese wurde am 26.08.2021 eingestellt, mit dem Hinweis, es sei ja nur eine falsch eingestellte Heizungsanlage. Die Akte ging zum zuständigen Amt des Landkreises zum Immissionsschutz. Die Behörde sei zuständig. Daraufhin habe ich den Sachbearbeiter beim Landkreis befragt, wie er vorgehen wolle. Er antwortete: „Gar nicht, da das Hauptverfahren ja beim Amtsgericht anhängig sei.“ Im September 2021 haben wir dann Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt, mit dem Ergebnis, dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde. Bislang haben wir allerdings nichts von der Staatsanwalt gehört oder gesehen. Im März 2022!
Den Sachbearbeiter beim Landkreis hatte ich noch einmal Ende Oktober 2021 gebeten, doch Messungen durchzuführen. Wenn überhaupt könne er dies erst in 4 Wochen leisten, er habe schließlich noch Urlaub. Ich konnte ihn jedoch am Schreibtisch „in seinem Urlaub“ telefonisch erreichen. Eine Messung lehnte er ab. Zur Sicherung der Beweise haben wir zwischenzeitig auf eigene Kosten von unabhängigen Sachverständigen nächtliche Messungen über jeweils mehrere Tage durchgeführt. Das Ergebnis war immer eindeutig. Jede Messung hat die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte belegt. Diese Messungen erfolgten auch in warmen Sommernächten.
Fazit:
Wir haben mittlerweile unheimlich viel Zeit und Geld in den Verfahren stecken. Der Nachbar muss lediglich telefonisch bekunden, seine Anlage sei aus. In nunmehr 12 Monaten hat sich nicht ein Zuständiger gefunden, der sich die Luft-Wärmepumpe des Nachbarn angeschaut hat.
Gesundheitlich sind wir mittlerweile sehr deutlich angeschlagen.
Die Justiz kümmert sich überhaupt nicht. Ebenso nicht das zuständige Amt für Immissionsschutz.
Ein vollständiges Versagen der Justiz und der Behörden!
Offenbar alles unter dem Deckmantel der Energiewende. Die Gesundheit der Bürger spielt keine Rolle. Die Probleme sind doch den Behörden bekannt. Es gibt mittlerweile Ausarbeitungen dazu beim Umweltbundesamt. Aber die Politik kümmert sich nicht darum. Wir sind ratlos, was wir machen sollen, da uns alle zuständigen Behörden im Stich lassen.
Wir werden zukünftig im Wohnmobil schlafen, um unsere Gesundheit wiederherzustellen. Eine Mietwohnung konnten wir aufgrund der in unserem Landkreis sehr angespannten Wohnungsmarktsituation nicht finden. Unsere Bewerbungen haben wir ehrlich mit dem Thema Nachbarstreit wegen Luftwärmepumpe benannt. Damit waren wir leider immer raus. Wir haben uns nunmehr ein Wohnmobil als Ersatzwohnung gekauft, um unserem Haus entfliehen zu können.
Die Hoffnung auf schnelle Ergebnisse sind seit Herbst 2021 nicht mehr erfüllt. Vermutlich werden sich die Klagen insgesamt über Jahre hinziehen.
Ein Aufgeben kommt aber für uns nicht in Frage.
Bei mir gleiche Situation.
Starke Motorgeräusche bringen ganzen Haus und Garten in vibrieren.Non Stop
Nachbarn „hören nicht und haben nicht“
Heizungsinstallateur bestätigte Motorgeräusch und verfolge ihm in den Weg(asphaltiert)zum Nachbarn und in Garten
Stadtverwaltung ließ Beantwortung von sich ab.
Das Grundsteuer wird von mir an Stadt bezahlt.
aber was auf dem Grundstück ist Privat.🤔❓
„Private Sache.Soll mir Anwalt nehmen“
Bin in 53783 Eitorf
Hat vielleicht jemand eine Idee was tun/whim kontaktieren (Behörde, Ministerium usw)
Hallo, auch Geschädigte,
uns hat der Nachbar ebenfalls eine angebliche flüsterleise WP aber mit „Brummeffekt“ in unmittelbarer Nähe zwischen zwei reflektierenden Hauswänden installiert. Die noch aus der Zeit ohne WP gültigen dB A – Grenzwerte welche das tieffrequente Brummen kaum würdigt, hat uns nun voll im Griff. Gemäß Aussagen der Immisionsbehörde sei dieses Problem wohl bekannt, sie sehe aber wegen derzeitiger Gesetzeslage keine Möglichkeit des Einschreitens und man sollte u.U. deshalb auf die Politik zugehen bzw. eine gute Rechtsschutzversicherung haben. Schöne Aussichten: Arztpraxen , Rechtsanwälte und Gerichte bekommen Zulauf und mehr gestörte Nachbarschaften sind die Folge. Wenn die Politik nun derzeit massiv auf diese Energieform setzt, dann müssen den WP-Herstellern und den Anwendern genaue, verpflichtende Fertigungs-und Installationsrichtlinien für Luft-WP vorgegeben werden. Die Ämter für Immisionsrecht müssen die Anlagen genehmigen und überprüfen.Wir haben aber keine grosse Hoffnung und sollten deshalb eine Interessengemeinschaft für Brummgeschädigte bilden !
Gerhard Ahles
Hallo Herr Ahles,
ich kann Ihre Schilderungen nur bestätigen. Es gibt zunehmend Probleme mit Brummtönen, häufig verursacht, durch nicht fachgerecht installierte Luftwärmepumpen. Oft liegt es nicht an den Anlagen selbst sondern an der fehlenden Expertise des Fachhandwerks. Ist man dann Infraschall mal ausgesetzt, lässt sich das Problem nachträglich kaum beheben. Die zuständigen Immissionsbehörden, die gemäß BImSchG, bei Verdacht auf Infraschall, tätig werden müssen, blocken ab, und das bei vollem Bewusstsein der Problematik.
Es gibt schon einige Interessengemeinschaften, wie z.B.
https://www.itsw-ev.de
https://www.dsgs-info.de/
https://www.brummton.com/
Falls Sie einer der beiden erstgenannten Interessengemeinschaften beitreten wollen, bitten wir um kurze Info. Wir können Ihnen den entsprechenden Mitgliederantrag zusenden.
Vielen Dank
Guten Tag,
Mit Entsetzen liest man diesen Beitrag!
Vielleicht kann man was machen. Dazu aber später.
Auch wir haben mit dem Wummern und Brummen unsere Probleme. Der Nachbar ist zwar nett und hat gemeint, es war schon wer da, aber es ist alles in Ordnung. Wer weiß ob das stimmt. Bei minus 8 Grad hatten wir über 80 db in der Nacht. Zum Glück ist es nicht das Hauptschlafzimmer, sondern der Hobbyraum im ersten Stock. Schlafe aber öfters ein auf der Couch und dann merkst du es schon sehr stark. Im Wohnzimmer darunter auch schon am Tag. Sein Gerät ist jetzt 13 Jahre alt, irgendein Baumeister hat ihm das eingeredet, ein NoName-Gerät, also keine Marke.
Ein Bekannter hat mir vor kurzen erzählt, das seine Wärmepumpe für den Pool zum Brummen begann. Sein Vater hat es dann zerlegt, zumindest nur die Teile die einfach zu entfernen sind und innen gereinigt. Wichtig ist der Ventilator. Das deckt sich mit meiner Vermutung. Dem Nachbar sein Gerät hört sich unwucht an. Sie war vor einigen Jahren auch um vielfaches leiser. Ich hab ihm schon gesagt, das dies auf das Lager gehen kann und der Schaden dann viel höher sein kann. Ich komme aus dem Maschinenbau, ich könnte mir das gut vorstellen. Da kann sich schon viel Schmutz angesammelt haben. Ich werde ihm vielleicht helfen, wenn er mich lässt. Ansonsten hab ich Angst, daß er es im Sommer einschaltet zum Fußboden kühlen. Hat er zum Glück erst selten gemacht, da er auch eine Klima hat. Der zweite Punkt wäre, wenn alles nichts hilft.
Ich entferne die Thujen, die schlucken den Lärm, der rest steigt auf und trifft mich im Obergeschoss. Der Nachbar meint nämlich er bekommt drinnen nicht davon mit. Wer weiss das schon genau.
Fakt ist, ich habe schon länger geplant einen Betonzaun mit Steher aufzustellen. Die Elemente gibt es fertig in verschiedenen Steinmustern.
Eine Betonwand reflektiert dem Schall, bei einer Schallschutzwand auch nicht viel anders.
Vielleicht merkt er es dann besser und hört es auch einfacher, ich will ihm ja nur helfen es zu verstehen. Innen reinigen, oder Betonwand.
Es gibt auch Schallschutz, spezielle für Wärmepumpen. Sind richtige Gehäuse, aber auch nicht billig und ob das ausreicht, weiß man vorher auch nicht. Alles Gute an alle betroffenen.
Da kann man natürlich tausende von Euros verschleuern und hoffen, dass nach Jahren Gerichtsprozessen ein fauler Kompromiss zustande kommt.
Man kann aber auch eine Kreissäge kaufen und sie stundenlang ganz legal benutzen oder auch ein elektronischen Ersatz mit billigen lauten Boxen schaffen. Dabei immer schön auf die Uhr sehen, dass die Kreissäge nicht versehebtlich auch mal nachts läuft.
Auch ein paar richtig starke LED-Flutlichter helfen gegen Einbrecher, aber bitte nicht versehentlich direkt in Wohn- und Schlafzimmer des Nachbarn richten.
So ein schlechtes Wohnviertel bringt auch sonst einiges mit sich, betrunkene grölende Gäste, die Bierflaschen werfen, Klingelstreiche des Nachts, übel riechender Unrat, ständiges lautes Schreien von Schimpfwörtern, Schmierereien, abgebrannte Briefkästen, Vandalismus…natürlich immer darauf achten, dass dabei kein fremdes Eigentum beschädigt wird.
Der Ehrliche ist leider immer der Dumme! Das Justiz und zuständige Immissionsschutzbehörde in Deutschland derart versagen, hatten wir nicht für möglich gehalten.
Das interessiert mich sehr!
Vielleicht können wir uns austauschen.
Zur Info: VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 30.1.2019, 5 S 1913/18 Baurecht
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Kommentatoren.
Vielen Dank für das Interesse an unserer Berichterstattung. Wir wollen diese in Kürze als Fortsetzung veröffentlichen.
Der Aktuelle Stand ist leider ernüchternd und zutiefst enttäuschend.
Sowohl die zuständige Immissionsschutzbehörde des Kreises Gütersloh als auch die Justiz sind weitestgehend untätig. Die ständigen Hinweise unseres Juristen auf die Eilbedürftigkeit des Verfahrens werden ignoriert.
Nachdem der erste gerichtlich bestellte Gutachter seinen Dienst verweigert hat ( mit dem Hinweis, wir leben in Zeiten von Corona, er könne in Innenräumen keinen Schall messen, Feststellung nach 10 Monaten im März 2022) wurde vom Gericht ein weiterer Gutachter bestellt. Dieser teilte wiederum nach 3 Monaten mit, dass er 70 Jahre alt sei, schwer krank sei und vergessen habe, seine Registrierung als Gutachter bei der IHK zu löschen. Nunmehr ist ein Gutachter aus dem Ruhrgebiet vom Gericht bestellt.
Dieser arbeitet tatsächlich sehr zielstrebig und nach nunmehr 22 Monaten Verfahrensdauer wurden mittlerweile 2 Messungen bei uns vor Ort durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, da die Richterin des Landgerichtes ihm bis März 2023 Zeit für seine Ausarbeitung gegeben hat.
Den Sachbearbeiter beim Landkreis Gütersloh, Herrn Roetmann haben wir zwischenzeitig mehrfach aufgefordert tätig zu werden. Mit unterschiedlichen Ausreden hat er dies immer wieder verweigert.
Wir sind dann über den Landrat des Kreises Gütersloh im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegangen. Diese solle „sauber“ abgearbeitet werden, so seine kurze Mail.
Ergebnis: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“!
Wir sind Querulanten und der Schall sei subjektives Empfinden. Der Sachbearbeiter Herr Roetmann kann sich im übrigen an nichts mehr erinnern und wurde vom Landrat „heilig“ gesprochen.
Wir haben mittlerweile 4 Privatgutachten erstellen lassen. Alle bestätigen die nächtlichen Schalleinwirkungen zwischen 49 und 51 Hz. Ab ca. 2.00 Uhr Nachts ist privatgutachterlich bestätigt, dass wir einer Dauerbeschallung der nachbarschaftlichen Wärmepumpe ausgesetzt sind.
Eine detaillierte Schilderung der Ereignisse veröffentlichen wir in Kürze. Darin zeigen wir auch auf, wie der Sachbearbeiter des Kreise Gütersloh mit dem ersten gerichtlichen Gutachter in Kontakt steht und Einfluss auf das Verfahren genommen hat. Schreiben unseres Anwalts wurden vom Landkreis nicht beantwortet. Aber ganz zufällig sollte dann 1 Woche vor dem gerichtlichen Termin der Messung auch ganz schnell vom Landkreis gemessen werden. Erschreckend für uns, wenn die Verursacher von Schall durch die Behörde unterstützt und gedeckt werden.
Wir warten nun auf die Ergebnisse des gerichtlichen Sachverständigen.
Es ist traurig, wenn Nachbarschaften u d die Gesundheit der Beteiligten auf solche Weise kaputt gehen. Wie ist es bei Ihnen / Euch weiter gegangen / ausgegangen ?
Hallo,
wir sind seit Juli 2020 auch von diesem Problem betroffen. WP der Nachbarn nur 7m neben unserem Haus neu errichtet und Ausblasrichtung auf unser Wohnzimmer, Terrasse und Schlafräume obendrüber. 3 Monate Reden mit den Nachbarn hat nichts gebracht, nur Lügen, Verleumdung und Ausreden – bis zum heutigen Tage. Ein Friedensrichter hat selbst abgelehnt, das sei ihm zu hoch, wenn selbst wir mit Reden nicht weiterkamen. Die Immi-behörde weist alles von sich: mit Bauanzeige wird nix geprüft. Seitdem läuft es über den Anwalt, aber auch nur zäh, da unsere Nachbarn eine massive Verzögerungstaktik verfolgen. Gutachter hat nun dieses Jahr Januar endlich gemessen, allerdings eine manipulierte Anlage und kam dennoch zu dem Ergebnis: im Winter und Sommer tags und nachts zu laut. WP muss weg! Reaktion der Nachbarn: stur, WP bleibt. Jetzt gibt es für August einen Gerichtstermin mit Anhörung des Gutachters. Wir sind echt am Ende, da wir seit 2 Jahren nicht mehr schlafen können und zunehmend gesundheitliche Probleme haben, ebenso unsere Kinder (2 und 12 Jahre).
Wir überlegen auch eine Strafanzeige wegen massiver Körperverletzung zu stellen. Wie geht es da bei euch weiter? Und wie äußert sich das Gericht zu dem Fall?
Hallo Geschädigte,
Ihr Bericht könnte von mir geschrieben worden sein. Wie ist es bei Ihnen weitergegangen?
Wir haben seit 6 Monaten ein neues Nachbarhaus mit WP-Außenverdampfer, 3,5 m von der Grenze, direkt auf unsere Südseite ausgerichtet (WZ, SZ, Terrasse); WP läuft permanent, sogar nachts nur ca. 15 min Pause, dann läuft sie wieder stundenlang. Es ist unglaublich, dass so etwas genehmigt wird und wie man so etwas seinen Nachbarn antun kann!!
Habe Fall gerade bei der Rechtschutz-Versicherung gemeldet, werden nun auch den gerichtlichen Weg gehen.