Urteil bei rücksichtlosem Verhalten des Luftwärmepumpenbetreibers – eine Hörprobe der Bauaufsichtsbehörde reichte zur Beurteilung (Verwaltungsgericht Saarland vom 1.2.2012 (AZ. 5 K 1528/11)
Das Verwaltungsgericht Saarland hat am 1.2.2012 die Beweislast umgedreht. Der Wärmepumpenbetreiber musste beweisen, dass er die Grenzwerte der TA Lärm…