UBA veröffentlicht Leitfaden „Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld“
Umweltbundesamt veröffentlicht Praxisleitfaden für Betroffene, Betreiber, Hersteller oder Beratende Personen aus dem Bereich der Verwaltung und Politik. Der Leitfaden beinhaltet eine Sammlung grundlegender Informationen und Empfehlungen zur vorzeitigen Problemvermeidung und gehört deshalb zur Pflichtlektüre für genannten Personenkreis.
Was genau sind tieffrequente Geräusche?
Tieffrequenter Schall ist der Geräuschanteil der eine Frequenz von weniger als 50 Hz aufweist und ist grundsätzlich in jedem Geräusch enthalten. Von tieffrequenten Geräuschen geht eine erhöhte Belästigungswirkung aus, welche sich besonders im Wohnumfeld und vor allem bei reduzierten Umgebungslärm stärker bemerkbar macht.
Weshalb tieffrequenter Schall als besonders störend empfunden wird?
Das Lautstärke- und Tonhöhenempfinden des Menschen ist im niedrigen Frequenzbereich weniger ausgeprägt, weshalb tieffrequenter Schall als besonders bedrohlich wahrgenommen wird. Tieffrequenter Schall ist schwer abschirmbar, weshalb sich dieser im gesamten Wohnbereich ausbreitet. Die Störwirkung wird oft, durch gemeinsames auftreten der Geräusche mit Vibrationen, durch Sichtkontakt mit der Lärmquelle, durch periodischen Auf- und Abschwellen der Lautstärke, oder durch abruptes Ein- und Ausschalten der Geräuschquellen, verstärkt. Zudem werden tieffrequente Geräusche mit zunehmender Entfernung weniger abgeschwächt, als mittel- und hochfrequente Geräusche.
Weshalb tieffrequenter Schall schwer zu bekämpfen ist?
Typische Außenbauteile von Wohngebäuden, wie Fenster, Wände, Decken und Dach dämmen tieffrequenten Schall unzureichend. Eine Verstärkung der Außenbauteile widerspricht den Anforderungen gesunder Wohnverhältnisse. Schalldämmende Fenster hingegen, schirmen mittel- und hochfrequenten Schall besser ab, weshalb durch die Isolation des tieffrequenten Schalls das Problem eher verstärkt wird.
Bei Geräuschüberlagerungen durch mehrere Anlagen ist eine konkrete Zuordnung zu einer Quelle fast nicht möglich.
Was sagt die Rechtsprechung?
In Deutschland wird die Beurteilung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Um den unbestimmten Rechtsbegriff der „schädlichen Umwelteinwirkungen“ in Bezug auf Lärm zu konkretisieren wird auf Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zurückgegriffen.
Grundlage für das allgemeine Beurteilungsverfahren ist der „A- bewertete“ Schallpegel. Im Leitfaden heißt es dazu:
Die Schädlichkeitsschwelle tieffrequenter Geräusche wird daher durch das allgemeine Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der TA Lärm nicht ausreichend konkretisiert. Die TA Lärm verweist deshalb zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche auf die DIN 45680 mit ihrem zugehörigen Beiblatt 1. Nach dieser Norm hat eine messtechnische Ermittlung der Immissionen innerhalb von Aufenthaltsräumen zu erfolgen. Ein standardisiertes Prognoseverfahren existiert nicht.
Der Leitfaden steht bei UBA als kostenloser Download zur Verfügung.