Wir wohnen in einem alleinstehenden Einfamilienhaus in eigentlich sehr ruhiger Lage.
Ruhig bis zu dem Zeitpunkt, als unsere Nachbarn ca. 6 Meter von unserem Schlafzimmer, direkt an die Grundstücksgrenze eine Wärmepumpe (WP) installierten. Diese produziert einen tieffrequenten Wummerton, welcher selbst auf der anderen Seite des Hauses in den Kinderzimmern zu hören ist.
Als wir unsere Nachbarn auf den störenden Lärm ansprachen, machten diese sich darüber lustig und meinten das könne nicht sein, Sie würden nichts hören und das Gerät sei ja schließlich genehmigt (???).
Da wir das verursachte Brummgeräusch, vor allem nachts, als sehr störend empfanden, wandten wir uns an einen Anwalt. Dieser empfahl uns, unser Anliegen zunächst erneut schriftlich an den Nachbarn zu adressieren. Dies taten wir dann und bekamen keinerlei Rückmeldung darauf.
Nach erneuter Rücksprache mit unserem Anwalt führten wir ein Lärmgutachten durch, welches eine Lärmbelastung (nachts) an unserem Schlafzimmerfenster von bis zu 54 db ergab.
Daraufhin schrieb unser Anwalt einen Brief an den Nachbarn, mit der Aufforderung, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Auch dieser Brief blieb leider ohne positive Rückmeldung. Leider begann der Nachbar aber mit vereinzelten Provokationen seinen Unmut kund zu tun.
Schließlich begann unser Nachbar dann plötzlich, immer noch ohne mit uns zu sprechen, mit dem Bau einer kleinen „Schallschutzmauer“, deren Nutzen wir bisher aber leider nicht wirklich feststellen konnten.
Auch im Sommer nervte uns die WP einige Male, da diese auch in unmittelbarer Nähe zu unserer Terrasse steht und selbst bei sommerlichen Temperaturen schon mal 30 Minuten oder mehr am Stück läuft und dies auch mehrmals am Tag. Somit ist auch dort unserer Lebensqualität eingeschränkt und führt zwischen uns immer wieder zu Diskussionen bis hin zum Streit.
Da die ganze Sache bis zu diesem Zeitpunkt schon ziemlich ins Geld ging (ca. 3000 EUR für Gutachten + Anwalt) und wir bisher noch keine Fortschritte erzielen konnten, versuchten wir uns mit der Sache abzufinden. Außerdem planen wir eine Garage zwischen WP und Haus zu bauen und erhoffen uns dadurch zumindest eine Reduzierung des Lärms. Diese sollte eigentlich diesen Sommer gebaut werden, aber durch die derzeit gute Auftragslage der Baufirmen, hat sich unser Bau dann immer weiter verschoben, bis wir dann schließlich die Rückmeldung erhielten, dass der Bau erst nächstes Jahr im Frühjahr beginnen kann. D.h. also, wir müssen noch einen weiteren Winter mit dem Lärm leben und wissen dann auch erst nächstes Jahr, ob die Lärmbelästigung durch den Bau wirklich reduziert wurde.
Was meine Frau und mich allerdings zusätzlich ärgert ist, dass wir lt. Anwalt auch nicht ohne weiteres unser bisher in diesen Fall investiertes Geld vom Nachbarn zurückfordern können, obwohl man meinen sollte, dass die Sachlage doch sehr klar ist.
Wir wissen nun nicht was wir machen sollen. Eine Weiterführung der Streitigkeiten über einen Anwalt schreckt uns wegen der hohen Kosten ab. Außerdem halten sich die daraus resultierenden Erfolge doch sehr in Grenzen. Das Zurückfordern der bisherigen Kosten hat angeblich auch keine großen Aussichten auf Erfolg und ist natürlich auch sinnlos, solange nicht wirklich eine Besserung der Lärmbelästigung erfolgt ist…
Traurig, dass bisher keine klare Gesetzesregelung besteht, die den Geschädigten das Leben erleichtert. Eine einfache Vorgabe eines Mindestabstands, den der Nachbar zur Grundstücksgrenze einhalten müsste, könnte Abhilfe schaffen.