Anbei ein Zeitungsartikel über die Gemeinderatssitzung in Kohlberg
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Gedanke zu diesem Artikel:
Gedanken zum Artikel „Streit löst das Problem nicht“
Nachdem es im Bundesimmissionsschutzgesetz ein Dynamisierungsgebot gibt, kann man davon ausgehen, dass jetzt wo es den Bayerischen Leitfaden gibt, welcher den Stand der Technik endlich, nach vielen Problemfällen festlegt und die Problematik der nicht „Flüsterpumpen“, eines falschen Aufstellungsortes oder Missachtung der Hersteller- und Bedienungsanleitung, widerspiegelt, die Modifizierung der DIN 45680 auch so verankert wird, dass es den vielen Leidtragenden, die es nun schon gibt, auch hilft. Anders macht es keinen Sinn! Man stelle sich vor eine Maschine, egal welche, die z.B. 2009 aufgestellt wurde macht plötzlich Infraschall oder tieffrequenten Schall. Soll die unter die alte Fassung obwohl das hier und jetzt eine Rolle spielt? Denn in der Zeit der alten Fassung hat sie keine Probleme bereitet. Das ist absolut unsinnig. Dazu hat eine nicht genehmigungspflichtige Anlage keine Rechtssicherheit wie eine genehmigungspflichtige Anlage. Wenn sich das Recht ändert, muss nach gebessert werden. Würde die DIN 45680 in der alten Version nur für Pumpen gelten die nach 2012 aufgestellt werden, widerspricht dies jedem gesunden Menschenverstand und jeder Logik. Denn im Bayerischen Leitfaden wird das dokumentiert was alle Leidtragen sagen „es brummt, zischt, pfeift bei uns im Haus“. Jeder beschreibt dieses auf Dauer krankmachendes Szenario etwas anders. Aber alle haben die gleichen gesundheitlichen Probleme. Komisch oder? Wann wird das von den Ämtern, Behörden den Störenfrieden endlich vermittelt, dass die Pumpenbesitzer die Pflicht gem. LBO haben, den Lärm auf ein Mindestmaß zu reduzieren? Den Stand der Technik auch einzubauen, wenn es schon so geschrieben steht? Wer reagiert da zum Schutz der Nachbarn? Auch mal auf das Strafgesetzbuch hinweisen, könnte helfen….? Warum greifen die Behörden nicht ein, wenn die Menschen körperliche Symptome haben und auf Dauer dabei krank werden? Offensichtlich bei der Planung was falsch gelaufen ist? Muss die Behörde nicht dann eingreifen wenn Menschen oder Sachwerte gefährdet sind, gem. Bundesimmissionsschutzgesetz? Wer sagt, dass immer ein blöder Grenzwert eine Aussage darüber gibt ob, ab wann, es den Menschen gut oder schlecht geht? Es kann doch Geräusche geben die auch unter Grenzwerten krankmachend sind, weil besonders störend. Hilft uns Leidtragenden dann wirklich nur der Richter im Zivilrecht? Auch bei niedrigeren Werten kann man, wenn man nicht mehr schlafen kann, sich auf dem Grundstück nicht mehr wohl fühlen kann, weil es dauernd brummt, auf Dauer krank werden? Wer sagt, dass eine Pumpe unter die TA Lärm fällt nur weil es keine anderen Gesetze gibt? Irgendwann hat man auch mal eine Rasenmäherverordnung machen müssen, weil es erforderlich war, um die Menschen zu schützen? Warum macht man nicht eine Wärmepumpenverordnung? Es ist Lärm die von einer Privatperson einer anderen Person zugemutet wird, förmlich aufgedrängt wird einem dieses „Gebrumme“. Dies obwohl nachdem nach der alten DIN45680 keine tieffrequenten vorhanden sind? Also muss jedem klar sein, dass die Modifizierung dringend erforderlich wird, um das was die Menschen jetzt schon hören, fühlen, erleben auch dokumentiert wird. Leider glaubt man ja den Menschen nur noch dann wenn sie es belegen können. Das ist sehr traurig! Wer will den Fortschritt und die Erkenntnis, dass es auch leiser geht aufhalten? Die Beweise, liegen seit dem Bayerischen Leitfaden auf der Hand. Der Leitfaden sollte jeder Handwerker, jedem Hersteller, ein wichtiges Planungswerkzeug sein. Wenn Hersteller von Spülmaschinen mit „besonders leise“ werben, dann wird es Zeit für den Umbruch bei den Wärmepumpenherstellern, Sanitär- und Heizungsbaufirmen sowie den Pumpenbesitzern. Der die leistesten und effizientesten Pumpen produziert, soll Marktanteile gewinnen und die anderen verlieren. Das reguliert sehr schnell den Markt. In vielen Fällen am besten gleich entsprechende Schalldämpfer oder Schalldämpfungsmaßnahmen einplanen oder einen anderen Standort suchen! Denn Lärm ist auch Umweltverschmutzung!
Eine Wärmepumpe kann man immer so aufstellen und einbauen, dass sie keinen belästigt und stört. Mindestens 80% der Pumpen sind so eingebaut, dass für das Umfeld alles in Ordnung ist. An den ca. 20% Problemfällen muss gearbeitet werden. Das muss im Interesse aller sein!
Dann wenn es Probleme gibt, gibt es Akustiker, Ingenieure und Schallschutzunternehmen (sowie den Bayerischen Leitfaden), die es sicher schaffen eine Lärmsituation zu schaffen, die dann auch für den Nachbarn passt und dies mit günstigerem Aufwand wie ein Gerichtsprozess. Der ist absolut unnötig. Denn sollte die neue DIN 45680 nicht für Altfälle greifen, müssen noch mehr Menschen unverschuldet vor Gericht ziehen. Das kann es nicht sein! Ich hoffe das ist nun, auch durch den Bayerischen Leitfaden, auch allen Umweltämtern in Deutschland bewusst geworden. Nun vermissen wir Betroffenen nach der Erkenntnis, dass die Politik der Regulierung dieser Pumpen hinterherhinkt, Vorschriften, um bei Problemen auch unbürokratisch helfen zu können und Problemfälle für die Zukunft zu verhindern. Denn die Wärmepumpen sollten nicht durch ein paar Wärmepumpenbesitzer, die die Lärmproblematik nicht verstehen wollen und keine Abhilfe schaffen wollen, in Verruf geraten. Würden alle gem. dem Motto handeln: „Was ich nicht will dass man mir antut, das darf ich auch keinem anderen antun“, dann würden die Probleme erst gar nicht entstehen.