Aufgrund der zunehmenden Lärmbeschwerden verursacht durch Luftwärmepumpen hat das Landesamt für Umwelt (LfU) in Degerloch reagiert.
Das LfU schreibt hierzu u. a.
Was erheblich oder schädlich ist, wird nach der “Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, abgekürzt TA Lärm, beurteilt ….
Wärmepumpen erzeugen durch den Betrieb von Ventilatoren und Verdichtern Lärm und Körperschall. Die umgebenden Gebäude, Wände und Mauern oder Gegenstände können den Schall dämpfen oder verstärken.
Auch wenn die Lärmrichtwerte nicht überschritten werden, kann das zumeist tieffrequente Geräusch der Wärmepumpen als störend empfunden werden. Wegen der besonderen Auffälligkeit solcher Einzeltöne wirkt das Brummen des Ventilatorenlärms daher störender als ein breitbandiges Vergleichsgeräusch mit gleichem Schallpegel. Beim Amt für Umweltschutz gingen in letzter Zeit fünf Beschwerden über Wärmepumpen ein. Es ist anzunehmen, dass die tatsächliche Zahl der privaten Nachbarstreitigkeiten weit höher ist, da lediglich ein Teil der Behörde überhaupt bekannt wird. Nachträgliche Maßnahmen zur Lärmdämmung verursachen einen hohen Aufwand.
Aufgrund der Vielzahl von Beschwerden, weist das LfU darauf hin, schon beim Kauf und Einbau auf Wahl des Typs (Innen- oder Außenaufstellung), Gerätewahl, Aufstellungsort, Schalldämmmaßnahmen, Körperschallminderungsmaßnahmen zu achten.