Als wir Anfang Mai 2011 unsere, noch nicht eingezogenen, neuen Nachbarn fragten, was sie sich denn für eine Heizung einbauen lassen wollen, staunten wir noch über so ein modernes Produkt aus der Familie der neuen Energieträgeranlagen. Eine LWP, die angeblich wenig Strom verbraucht, keine Wartung benötigt und keine Zusatzkosten macht. Eine Woche später wurde das Ding aufgestellt, was wir von unserem Küchenfenster in ca. 20 Metern Entfernung auch sehr gut sehen konnten, da es genau gegenüber von unserem Haus aufgestellt wurde. Es handelt sich bei der LWP um eine sogenannte Splitanlage, die einerseits einen Ventilator als eigenständig stehendes Produkt hat und daneben ein Kompressor (Verdichter), auf einem kleinen, ebensolch großen Durchmesser (ca. 40 cm) wie der Kompressor, stehenden Betonblock (Höhe ca. 10 cm), welcher auf dem Erdboden aufgestellt ist und von einem schwarzen Plastikrohr umschlossen wird. Diese LWP steht nicht in einem Kiesbett, sondern auf dem beinah nackten Erdboden. Nur eine kleine zurechtgeschnittene Styroporplatte war unter dem kleinen „Betonblöckchen“ daruntergelegt. Als wir während der Bauzeit einmal vor dem Kompressor in ca. 2 Meter Entfernung standen, vibrierte der Erdboden davor.
Gleichzeitig begannen bei uns in den Straßen, wir haben ein Eckgrundstück, Straßenbauarbeiten, die schon frühmorgens um 6.00 Uhr sehr laut mit Ausschachtungen begannen. Als die Straßenbauarbeiten nach 17.00 Uhr vorbei waren, wunderte ich mich, ob die Bauarbeiter immer noch nicht fertig waren, weil ich in unserem Wohnzimmer ein unerträgliches Brummen und Wummern hörte. Der Blick aus dem Fenster jedoch bestätigte aber, dass keine Bauarbeiten schuld an diesem Krach waren, sondern die LWP der Nachbarn, wie sich kurze Zeit später herausstellte, die den frischen Estrich im Haus trocknen sollte. Gleich am nächsten Tag sprachen wir unsere neuen Nachbarn, die bislang dort noch gar nicht wohnten, darauf an, ob ihre Heizung schon kaputt ist, weil wir dieses laute Brummen in allen Räumen unseres Hauses hören. Die guckten uns ungläubig an und sagten gar nichts zu unserem Anliegen. Auch der Ventilator, der daneben aufgebaut ist, vermittelt den Eindruck, als sei man hier nicht in einem Landschaftsschutzgebiet, sondern irgendwo in einer x-beliebigen Großstadt neben einem Bürogebäude mit einer Lüftungsanlage, so störend ist es besonders abends und im Winter, wenn das Ding Abtauprozesse fährt.
4 Tage später, das Brummen lief ja schließlich rund um die Uhr, hatten wir so einen Druck auf den Ohren, dass wir erneut das Gespräch suchten. Wieder gab es keine Reaktion darauf, so dass wir uns an unseren Ortsvorsteher der Gemeinde gewandt haben, der uns riet, eine Anfrage an die Untere Bauaufsichtsbehörde zu machen. Die könnten dann ggf. mit dem regionalen Umweltamt zusammen eine Lösung finden und uns unsere vorher dagewesene Ruhe in einem beinah mitten im Wald stehenden Haus zurückgeben. Gleichzeitig haben wir versucht die Firma, die die Pumpe eingebaut hat, um eine Nachbesserung zu bitten, da unsere Nachbarn selbst dies nicht taten. Die Firma behauptete damals sogar, dass sie bereits einen Versuch zur Lösung unternommen hätten und dass wir auch ein positives Feedback per Mail gegeben hätten, was nicht stimmte. Nach einem über Wochen laufenden Emailverkehr gab es eine kleine Verbesserung in Form von klein ausgeschnittenen Gummidämpfern, wie man sie unter Waschmaschinen legt. Unserer Meinung nach müsste der Kompressor (Verdichter) auf ein solides Betonfundament gebracht werden und mit einer darauf liegenden sachlich und technisch geeigneten Dämpfungsmatte gedämpft werden, so dass die Entkoppelung mit dem Erdreich gegeben ist, oder an einem geeigneteren Standort, wie der Straßenseite, von unserem Haus abgewandt, fachgerecht aufgestellt werden. So haben wir das auch den Behörden mitgeteilt. Zumindest dachten wir da noch, dass man unseren Nachbarn das auch so vermitteln könnte. Dem war nicht so. Wir schrieben also an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Am 21.06. wurde uns von der Unteren Bauaufsichtsbehörde dazu nur mitgeteilt, dass gemäß der regionalen Bauordnung die Errichtung und der Betrieb einer Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus keiner Baugenehmigung bedarf und die Beschwerde an die LUGV (Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz) Regionalabteilung weitergeleitet wurde. (Zwischenzeitlich hatten wir unseren Bürgermeister und den Landrat über unsere Beschwerde informiert, die allesamt nur an die uns bereits aufgezählten Behörden verwiesen.) Die LUGV Regionalabteilung schrieb uns dann erst am 14. Juli, dass das LUGV nur bei Tätigkeiten in Verbindung mit einem gewerblichen Betrieb zuständig ist und verwies uns an die örtliche Ordnungsbehörde hier bei uns. Die Ordnungsbehörde teilte uns dann am 02.08. mit, dass die Behörde in der Angelegenheit um Amtshilfe wiederum beim LUGV gebeten hat. Ein Herr vom LUGV hat uns dann erst am 04.10.11 vor Ort hier in unserem Haus besucht. (Leider war die LWP da nicht in Betrieb). Bei diesem Besuch teilte er uns jedoch mit, dass er nur auf die angeforderte Amtshilfe der Ordnungsbehörde hin tätig werden kann und nicht auf unsere Beschwerde.
Auch ein von uns initiiertes Mediationsgespräch zwischen unserem Ortsvorsteher und der Nachbarin im September 2011 gab kein Ergebnis, außer, dass sie nicht mehr mit uns reden wolle.
Wir haben zwischenzeitlich ein Schlichtungsverfahren gegen unsere Nachbarin im Oktober 2011 vollzogen, das jedoch „erfolglos“ beendet wurde. Die Nachbarin war aufgrund wüster Beschimpfungen und Beleidigungen uns gegenüber nicht in der Lage, sachlich mitzuteilen, was sie gegen den Lärm der LWP tun will, oder bereits getan hat, weshalb es zum Abbruch des Verfahrens durch den Schlichter kam. Hinzukommend ist, dass die Nachbarin im August von der Ordnungsbehörde aufgefordert wurde, ein technisches Datenblatt (Fertigstellungsdokument) der bei ihr eingebauten LWP anzubringen und der Behörde vorzulegen. Dieses Dokument wurde erst im November 2011 vorgelegt. Aber auch zu dieser Sache wurden wir seitens der Ordnungsbehörde nicht informiert. Denn solange dieses Dokument nicht vorliegt, werden die Behörden nicht aktiv. Bis dahin haben wir uns mit Ein- und Durchschlafstörungen, Ohrendruck, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Herzbeschwerden und depressiven Verstimmungen, die in Hoffnungs- und Ausweglosigkeit mündeten, anscheinend abzugeben. Auch habe ich einige Tage an immer wechselnden Plätzen im eigenen Haus verbracht, um herauszufinden, wo es am geringsten mit der Schallbelastung ist, weil der ganze Körper in Schwingung war (Knochenschall), wenn ich im Bett lag. Ich habe im September 2011 eine HNO- und Umweltmedizinerin konsultiert und später auch noch eine renommierte Klinik zu dem Thema aufgesucht, die meinen Ohrendruck genauer untersucht haben und Hörtests durchführten. Diese Kontrolle führe ich alle paar Monate durch, um an mir selbst einen kausalen Zusammenhang zu den tieffrequenten Immissionen herzustellen, inwieweit es zu Veränderungen der Hörfähigkeit und / oder Verletzungen des Trommelfells kommt. Auch, dass wir unsere Möbel im Haus umgestellt haben, weil es bei uns Wellentäler und Wellenhöhen gibt, möchte ich hier erwähnen. Unsere Möbel stehen nun so in jedem Raum, wie die tieffrequenten Schallwellen am geringsten auftreffen und nicht so laut empfunden werden, so dass man mal mit geringerem Ohrendruck schlafen, essen, lesen oder fernsehen kann.
Dann habe ich Anfang Oktober 2011 eine Anfrage im Internet auf einer Landesseite für Energiepolitik unseres Bundeslandes zu diesem Problem der tieffrequenten Lärmbelästigung gestellt und erhielt Ende Oktober eine Antwort der zuständigen Behörde des Umweltministeriums, die nun beinah von 3000 Menschen im Internet gelesen wurde. Das Interessante dabei ist, dass die Behörden, die seit Mai von mir angeschrieben wurden, in genau derselben Reihenfolge auch von dem Experten vom Ministerium in der Antwort im Internet geraten wurden, trotzdem tat sich nichts. Niemand zeigte sich zuständig oder auch nur willens, etwas zu ändern. Deshalb habe ich genau diesen Experten vom Ministerium angeschrieben und ihm diesen „Zufall“ auch mitgeteilt. Erst seitdem ich das öffentlich gemacht habe, bewegt sich etwas, obwohl uns das LUGV mehrmals mitgeteilt hat, dass sie eigentlich nur für gewerbliche Emissionen zuständig ist. Da aber nun das zuständige Ministerium dahintersteht und ich auch weiterhin nur noch mit dem Ministerium kommuniziere und im Ernstfall weiter öffentlich agieren werde, sollte die Hierarchiehörigkeit der unteren Behörden, wie hier dem LUGV greifen. Es war geplant, dass eine Messung des tieffrequenten Schalls noch vor Weihnachten 2011 stattfinden sollte. Flankierend führen wir seit August 2011 ein Lärmtagebuch, in das wir Beginn und Ende des Lärms, Außentemperatur, gefühlte Lautstärke und sonstige Umstände, die in einem Zusammenhang stehen könnten, eintragen. So haben wir einen besseren Überblick und können den Behörden etwas vorlegen.
Wegen der uns vom Ministerium geratenen optimalen Bedingungen für einen aussagefähigen Messbericht und den darauffolgenden möglichen Konsequenzen, musste der meteorologisch günstigste Tag für die Messung gesucht werden. Der Lärm verhielt sich bis dahin nach Regen anders, als bei Frost und bei Trockenheit anders, als bei Nebel. Auch war die Heißwasseraufbereitung, die meist eine dreiviertel Stunde lief, erfahrungsgemäß deutlich lauter als der Heizungsbetrieb. Diese Umstände führten dazu, dass der erste Messtermin erst Anfang April 2012 gefunden wurde, in der das Landesumweltamt abends um 21:00 Uhr ohne Mitwirkung unserer Nachbarin und ohne weitere Anwesenheit des Mannes vom LUGV den Lärmpegelmesser in unserem Schlafzimmer aufstellte. Leider sprang die LWP unserer Nachbarin erst nachts um 3.00 Uhr an und ergab in der später ausgewerteten Messung 53 dB (A). Das entspricht einer normalen Unterhaltung. Nur, dass wir diese Unterhaltung nicht selbst führten, sondern schlafen wollten. Im Mai 2012 kam es durch eine erneute Kontaktaufnahme unseres Bauträgers mit der Einbaufirma zu einem Testlauf in unserem Haus. Dabei wurde durch unsere Nachbarin, die nicht in unserem Haus war, die LWP in Betrieb genommen und 2 Mitarbeiter, unser Bauträger und wir hörten den Lärm in unserem Flur, in der Küche, Schlaf- und Wohnzimmer. Nun dachten wir, dass sich die Einbaufirma endlich dieses Problems, was sie selbst gehört hatten, annimmt und abstellt. Die Firma jedoch stand bei dem Lärm in unserem Flur und behauptete, dass das was sie da hörten, physikalisch gar nicht möglich sei! Unser Bauträger, nicht die Firma selbst, informierte unsere Nachbarin daraufhin sofort. Leider tat sich danach auch bei den wieder informierten Behörden über diesen Testlauf und den bestehenden Messergebnissen nichts. Im Gegenteil, ich musste über das Ministerium des Landes darum bitten, dass die eindeutige Zuständigkeit lt. Landesimmissionsschutzgesetz der Behörde erkannt wird, da diese von der seit April 2012 neu eingestellten Leiterin der Behörde angezweifelt wurde. Erst nach einer Nachricht über das Ministerium zu der Bürgermeisterin meldete sich die Behördenleiterin bei uns und meinte beim ersten Telefonat, dass bei dem Messergebnis und den Zeugen eine eindeutige Lage gegeben ist. Wir waren vorerst erleichtert. Nach einer weiteren Nachricht jedoch, wurde uns mitgeteilt, dass durch die fehlende Anwesenheit des Messingenieurs bei der Messung im April die eindeutig rechtliche Grundlage und Kausalität fehlt und dies durch eine Nachmessung, ob die LWP als Lärmquelle ursächlich ist, festgestellt werden müsste. Die Behördenleiterin wollte nun, zu unserem Erstaunen, nicht Kontakt zu der Betreiberin der LWP, unserer Nachbarin aufbauen, sondern zu der Einbaufirma. Dies gelang jedoch erst nach mehreren Wochen. Die Behörde teilte uns mit, dass nach Gesprächen mit der Einbaufirma, ein Gerät zur Schwingungserzeugung bei der Nachmessung aufgestellt werden sollte, da die Firma davon ausging, dass …“etwas im Boden…“ zu dieser Lärmübertragung von immerhin 22 Metern führte. Zum „Ausgleich“ sollte ein Nachtschalter, der die Ruhezeit von 22-6 Uhr einhalten sollte, seitens der Firma eingebaut werden. Die Behörde bat uns deshalb Ende Juni 2012 um „…Geduld“ (nach über 1 Jahr Beschallung mehr als eine Zumutung!). Um eine Anordnung zur Einhaltung der Nachtruhe musste ich jedoch, auch nach dem Testlauf mit den Zeugen im Mai, wiederum in gezählten 3 Emails und weiteren Telefonaten mit der Behörde bitten, obwohl die Tag- und Nachtgrenzwerte lt. Übermittlung des Messberichts vom April überschritten wurden! Der Nachtschalter wurde aber erst am 16. Juli 2012, fast 2 Monate später eingebaut und funktionierte dann noch nicht einmal, weil wir weiterhin Lärm nach 22 Uhr in unserem Haus hörten und das der Behörde auch mitteilten. Auch der geplante Nachmesstermin verzögerte sich seit der Mitteilung an die Behörde im Mai um 4 Monate auf den 22. August dieses Jahrs, da die Behörde es als notwendig ersah, dass die Einbaufirma bei der Messung anwesend sein müsste. Da wir bereits mit der Firma genügend schlechte Erfahrungen gemacht hatten, luden wir zur Beobachtung der geplanten Nachmessung durch das Landesumweltamt zusätzlich einen Experten für tieffrequenten Schall ein. Dieser sollte möglicherweise auch Tipps zur Eindämmung des Lärms geben.
Bei der Nachmessung am 22. August 2012 wurde, nach Auswertung der in Amtshilfe stehenden Behörde, leider „nur“ 48 dB (A) im Schlafzimmer gemessen, was sich unseres Erachtens aus der jahreszeitlich bedingten Temperatur im Sommer und einem über Wochen ausgetrockneten Boden und der daraus resultierenden geringeren Leistung des nicht fachgerecht entkoppelten Kompressors ergab. Leider war bei dieser Messung der Taggrenzwert mit fehlenden 0,5 dB(A) nicht überschritten, jedoch der Nachtgrenzwert. Aber auch diese Überschreitung des Nachtgrenzwerts reichten der. für den Schutz der Gesundheit und Einhaltung von bestehenden Gesetzen, zuständigen Behördenleiterin nicht aus, um eine Nachtruhe anzuordnen, sondern einen Umbau der Anlage vorzuschlagen.
Da also der Nachtschalter nicht funktionierte und die Nachtruhe nicht angeordnet wurde, hatten wir weiterhin enorme gesundheitliche Belastungen. Die Schlafstörungen waren längst chronisch, der Ohrendruck und der Kopf- und Brustkorbdruck waren unerträglich und das Gehör brauchte immer länger, um nach den, teils stundenlangen, Beschallungen in eine Art Ruhezustand, ohne dieses Nachdröhnen und die „Schwebungen“ zu kommen. Da die Schweißausbrüche, Kreislaufschwankungen und Herzbeschwerden zu einem Dauerzustand geworden waren, suchten wir nicht nur ständig die Möglichkeit, das Haus zu verlassen, sondern nun auch eine Anwältin auf, da wir mit der zusätzlichen Belastung der Untätigkeit der Behörden nicht mehr umgehen konnten. Natürlich wurde auch unsere Nachbarin angeschrieben, die wiederum dann auch noch behauptete, dass der Lärm doch erst im August nachgewiesen wurde. Sie hatte anscheinend vergessen, dass ihr bereits im Mai 2012 durch unseren 3. Ohrenzeugen, unserem Bauträger, mitgeteilt wurde, dass es hörbaren Lärm durch den Betrieb ihrer LWP bei uns im Haus gab. Und würde sie sich einfach so einen Nachtschalter auf ihre Kosten hin im Juli einbauen lassen? Im Nachhinein haben wir dann auch noch erfahren müssen, dass die Leiterin der Behörde unserer Anwältin gegenüber geäußert hatte, dass ihr unsere Nachbarin leid täte, weil unsere Nachbarin doch schon so viel Geld ausgegeben hätte. Natürlich stand ich weiterhin in Kontakt mit dem Herrn vom Ministerium, dem ich diese Dinge immer wieder mitteilte und er auch immer wieder in unserer Sache tätig wurde. Er teilte mir jedoch mit, dass die Behörde ihm eine ganz andere Sachlage mitgeteilt hätte, als die von mir geschilderte Situation.
Die Umbaumaßnahme sollte bis zum 31. August abgeschlossen sein, dann sollte eine Abnahme durch die Behörde vorgenommen werden. Unser Experte für tieffrequenten Lärm hatte vor allen 8 bei der Messung anwesenden Personen, eine „technische Lehrstunde“ zum Aufbau von Maschinen gegeben, die besonders an die Firma gerichtet wurde. Auch hat er Lösungsvorschläge zur Eindämmung des Lärms gegeben, jedoch betont, dass er kein Fachmann für Schallschutz ist und die Firma sich selbst um eine Fachfirma bemühen sollte. Er selbst hatte aus eigenem Interesse heraus eine Schwingschnellenmessung durchgeführt und war entsetzt über das Ergebnis. Es sollte sich, seiner Meinung nach, um eine fast hundertprozentige Körperschallübertragung handeln, bei der besonders die 50 Hz Frequenz eine erhebliche Belästigung darstellt und damit weit über den Grenzwerten der noch alten DIN 45680 steht. Er vermittelte also der Firma, die übrigens keine eigenen Geräte aufstellte!, um etwas …“im Boden…“zu messen, und auf die wir deshalb eigentlich wegen des Termins zur Nachmessung 4 Monate warten mussten, dass diese 50 Hz Frequenz den Brummton in unserem Haus verursacht, da in unserem Haus aus dem Körperschall, der von der LWP ausgehend durch den Boden auf unser Haus trifft, zu sekundärem und dann eben hörbaren Luftschall in unserem Haus wird. Der Schallexperte erklärte 2 Möglichkeiten zur Eindämmung des Lärms. Die erste Möglichkeit sollte in einer Vermassung der Anlage bestehen, und dass das errichtete Fundament der Firma nicht entkoppelt und nicht groß genug zur Schwingungsaufnahme des, in Betrieb stehenden, Kompressors sei. Es sei wichtig, die Masse, auf der der Kompressor steht, so groß wie möglich herzustellen. Hierzu wurde die Angabe mind. 1×1 Meter mit mindestens 10 cm Dicke gemacht. Weiterhin sollte eine spezielle Dämpfungsmatte für die 50 Hz Dämpfung und sogenannte Schwingfedern zur Aufstellung verbaut werden. Die zweite Möglichkeit bestünde in der Aushebung eines Grabens in einem gewissen Abstand zur LWP, um die Schallwellen zu unterbrechen. Dieser Graben sollte 2 Meter tief sein und die Länge von Hauskante zur anderen Hauskante vor der LWP begrenzen. Der Graben müsste dann mit speziellen Materialien zur Dämpfung tieffrequenten Lärms verfüllt werden, die die Aufbaufirma ggf. recherchieren müsste. Diese Umbauvorschläge hat die Behörde in einem Vorort- Protokoll fast wortwörtlich festgehalten und später an alle Beteiligten verschickt. Auch wurde dort festgehalten, dass nach dem Umbau eine Nachmessung stattfinden sollte und dass die Beteiligten den Lärm in unserem Haus gehört und gefühlt haben. Nur die auch bei der Messung anwesende Behördenleiterin teilte uns an diesem Tag mit, dass sie den Lärm nur durch die Vibrationen in unserem Schlafzimmer gefühlt hätte, wegen einer Schwerhörigkeit jedoch nicht auch hören konnte. Alle anderen Personen hörten den Lärm nicht nur in dem Raum.
Die Firma bat 2 x um Fristverlängerungen, die nicht mit uns abgesprochen wurden und war nach Angaben der Behörde mehrmals auch nicht erreichbar, um endlich den Umbautermin mitzuteilen. Am 25. September 2012 sollte dann endlich der Umbau stattfinden. Leider hat sich jedoch wegen des weiteren Fehlens der Anordnung zur Nachtruhe und trotz ständiger Meldungen unsererseits zum wiederholten Lärm nach 22:00 Uhr und dem simplen Fehlen von Verständnis auf kognitiver und emotionaler Ebene unserer Nachbarin, dass es diesen Lärm durch den Betrieb der LWP bei uns im Haus überhaupt gibt, keine Änderung im Verhalten unserer Nachbarin ergeben. Es wurde weiterhin nach 22:00 Uhr geheizt und Wasser aufbereitet. Erst im September wurde ein neuer Nachtschalter eingebaut, der dann auch für ca. 3 Wochen bis zum Umbau funktionierte. Wir hatten uns auf einmal schon fast ein bisschen daran gewöhnt, dass wir nachts schlafen konnten und nicht von der LWP unserer Nachbarin geweckt wurden. Das war eine ganz neue Erfahrung.
Am Tag des Umbaus jedoch traute ich meinen Augen nicht. Die Mitarbeiter der Firma flexten an dem, bereits in meinen Augen zu klein angelieferten, Betonblock die Ecken weg, so dass ein beinah rundes kleineres Gebilde mit ca. 70 cm Durchmesser entstand! Das sollte die Vermassung sein? Darüber wurde eine Art Manschette in ebensolcher Größe wie der rund gewordene Betonblock, der wie die Ausstiegsrohre der städtischen Abwässerkanäle aussahen, in orangefarbenem Plastik gestülpt. (Unsere Nachbarin hat innerhalb von 2 Tagen danach diese Farbe durch ein dezenteres Sprühlackschwarz ersetzt). Auch dieser 3. Versuch hatte also wieder nicht geklappt, was wir abends dann auch wieder hörten und unserer Anwältin mitteilten. Sie sollte doch bitte die Behördenleiterin anschreiben und um eine Zeichnung der verbauten Elemente zum Umbau bitten. Auch nahm niemand der Firma, oder die Behörde mit uns nach dem Umbau Kontakt auf, um vielleicht zu überprüfen, ob die Maßnahme etwas gebracht hätte. Kurz vorher gab die Behördenleiterin unserer Anwältin zu verstehen, dass sie die kurze Zeit zur Einhaltung der Nachtruhe bald wieder aufheben wolle, da der Umbau ja stattgefunden hat. Die Leiterin nahm also, 2 Tage nach Umbau, diesen als anscheinend erledigt ab, obwohl sie gesehen haben müsste, dass das „Betonblöckchen“ gerade mal 70 cm und nicht wie im Protokoll gefordert 1×1 Meter betrug. Dann lud sie uns noch nicht einmal zu dieser Abnahme ein, obwohl der 50 Hz Ton nur in unserem Haus zu hören war. Schlimmer noch: Sie führte als Schwerhörige eine einfache Hörprobe auf dem Grundstück unserer Nachbarin durch und meldete die Erledigung auch noch dem Ministerium! Das stellte sich aber erst später, nach intensiverem Kontakt mit dem Ministerium meinerseits heraus.
Nach unserer Meldung über die Anwältin, zu immer noch bestehendem Lärm nach dem 3. Umbauversuch, kam unsere Nachbarin auf die Idee, die zweite Umbaulösung des Protokolls anzugehen. Ihr Lebensgefährte hob also einen Graben aus. Da ihr Lebensgefährte aber nur knapp unter 1,70 m groß ist, wunderten wir uns wieder einmal, warum er beim Ausheben in dem Graben immer noch zu sehen war, da der Graben ja 2 Meter tief sein sollte. Wir kamen aus dem Staunen gar nicht mehr heraus, als wir mitansehen mussten, dass der Graben dann mit weißen Styroporplatten aufgefüllt wurde, die zwischendurch immer durch kurze Wegfahrten, anscheinend im Baumarkt, neu besorgt wurden. Später bekamen wir durch ein Telefonat, mit unserem am 22. August eingeladenen Schallexperten, heraus, dass unsere Nachbarin mit ihm telefoniert und um schnelle Infos zur Verfüllung des Grabens gebeten hatte. Der Schallexperte riet unserer Nachbarin, den Graben für eine Messung, ob die Unterbrechung überhaupt was gebracht hätte, offen zu lassen. Er selbst müsste auch erst in Erfahrung bringen, mit welchem speziellen Material der Graben gefüllt werden sollte. Unsere Nachbarin hat also, ohne Hinzuziehung eines Schallschutzexperten oder –firma, in Selbstregie den 4. Lösungsversuch vorgenommen. Auch danach war der Lärm weiterhin hörbar, nur dass der Lärm jetzt auch wieder nachts lief. Selbst auf unsere Anwältin wurde, nach 2 Eilfaxen zur weiteren Nichteinhaltung der Nachtruhe, seitens der Behörde nicht reagiert! Wir wussten nun gar nicht mehr, was wir noch veranstalten sollten, um endlich dieses Thema zu beenden. Also wurde nun ein Informationspaket, nebst Nachweisen zu den Vorgängen der hiesigen Behörde, an das Ministerium geschickt, das wiederum zum x-ten Male an unsere Bürgermeisterin, auch zur verweigerten Herausgabe der an unsere Nachbarin herausgegangenen Schreiben zur Nichteinhaltung der Nachtruhe, enthielt. Das Schreiben an unsere Nachbarin war uns von der Ordnungsamtsleiterin verweigert worden, weil sie der Meinung war, dass es doch in einem Zivilrechtsverfahren nicht wichtig sei, was die Behörde getan hätte. Auch das Umweltinformationsrecht ist dieser Behörde anscheinend nicht bekannt. Wir wussten zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht, dass es nie ein Schreiben an unsere Nachbarin, zur Einhaltung der Nachtruhe, gegeben hatte. Auch das kam erst heraus, als wir einen Antrag auf Einsicht nach dem Umweltinformationsrecht, mit sogar notwendig gewordener zweiter Fristverlängerung, an die Behörde geschrieben haben. Dieser Antrag auf Einsichtnahme wurde zur Sicherheit im „CC“ der E-Mail ebenso an das Ministerium geschickt. Darin wurde ebenso mitgeteilt, dass ich nun nach einem erneuten Hörtest eine Innenohrschwerhörigkeit erlitten habe. Das Ministerium gab mir dann auch auf eine weitere Nachfrage meinerseits die Adresse, an die ich später die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Behördenleiterin geschrieben habe.
Die im Protokoll genannte Nachmessung der erfolgten Umbauten sollte, wegen zwischenzeitlicher Engpässe des LUGV, am 07.11. stattfinden. Leider erkrankten wir jedoch beide 2 Tage vorher an einer Grippe und baten um eine Verschiebung des Termins. Am gleichen Tag tauchte auf einmal, ohne vorherige Ankündigung der Behörde, unserer Nachbarin oder der Einbaufirma bei uns die Firma auf dem Grundstück auf und werkelte wieder an der LWP. Am nächsten Tag erfuhren wir beiläufig von der Behörde, dass die Firma 2 Tage vor dem geplanten Messtermin als 5. Lösungsversuch noch schnell ein paar Schwingfedern eingebaut hat. Seitdem war der Lärm teilweise noch hörbar, was wahrscheinlich wieder an den meteorologischen Gegebenheiten liegen kann. Der nächste Messtermin wurde auf den 3. Dezember 2012 gelegt. Die Vorabinformation des Landesamts lautete, dass es keine Überschreitung der aktuell gültigen alten DIN 45680 und deren Grenzwerte weder für den Tag noch für die Nacht gibt. Trotzdem hörten wir, wegen der sich verschärfenden Frostsituation, bereits am nächsten Tag, dem 04. Dezember, wieder im Wohnzimmer das ganz leise Wummern.
Die Zeichnung der Firma kam übrigens erst nach 2 weiteren Nachfragen der Behörde, kurz vor dem geplanten Messtermin am 05. November. In der Zeichnung fehlte jedoch, was man für eine logische Darstellung von verbauten Teilen braucht. Länge, Breite, Höhe zum Beispiel oder Materialzusammenstellung. Und die Schwingfedern sind gleich ganz vergessen worden einzuzeichnen. Das ist der Firma anscheinend bei der Abgabe der Zeichnung auch noch aufgefallen, da haben sie die, wie beschrieben, noch schnell ein paar Tage später nachträglich eingebaut.
Dass es bei der momentan gesetzlichen Lage um den Schutz der Verursacher geht und nicht um den Schutz der betroffenen Bürger, haben wir sehr leidvoll feststellen müssen. Besonders traurig sind wir über den Umstand, dass uns die notwendig gewordene Hinzuziehung einer Anwältin gegenüber der Ordnungsbehörde, nicht nur Teile unserer Gesundheit, sondern auch noch Geld gekostet hat. Aber auch die Anwältin konnte nur geringfügig helfen, obwohl eine Behörde den gesetzlichen Auftrag hat, die Gesundheit, wenn sie, wie bei uns nach 2 behördlichen Nachweisen, in Gefahr ist, durch Ordnungsmaßnahmen und Anordnungen zu schützen. Die Ordnungsbehörde selbst hatte uns immer wieder auf die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Lösung hingewiesen. Da sich unsere Anwältin jedoch auch gegen die Ordnungsbehörde selbst stellen musste, ist eine zusätzlich alptraumhafte Situation entstanden. Bis heute hat sich weder die Ordnungsbehörde, noch irgendeine andere Instanz, oder auch unsere Nachbarin, oder deren Firma für die bislang, seit 1,5 Jahre, erlittenen gesundheitlichen Qualen und der nunmehr irreparablen Innenohrschwerhörigkeit, bei uns entschuldigt, oder irgendeine andere menschliche Reaktion gezeigt.
Es ist dringend notwendig, die neue DIN 45680 so anzupassen, dass die Grenzwerte nicht nur für einen Teil der hörenden Bevölkerung zumutbar sind, sondern auch für die, die „besser“ hören.