Wir haben 2009 in einem Dorf im LKR Esslingen gebaut, der Ruhe wegen! Vor einem Jahr wurde dann der freie Bauplatz neben uns durch einen (inzwischen insolventen) Bauträger vermarktet. Um die Kosten und Rendite einerseits und die Umweltschutzauflagen andererseits einhalten zu können, hat sich der Bauträger für eine Luftwärmepumpe in Außeninstallation entschieden. Um Kosten und Rendite weiterhin zu optimieren, hat er sich zudem für ein besonders billiges Modell entschieden!
Als wir von der Aufstellung einer Luftwärmepumpe erfuhren, haben wir uns unverzüglich mit unseren neuen Nachbarn zusammengesetzt. Diese haben uns eröffnet, dass die Luftwärmepumpe 1-2 m neben unserer Außenterrasse und unseres Außensitzplatzes aufgestellt werden soll. Wir haben daraufhin im Guten versucht auf die Nachbarn einzuwirken, mit dem Argument der Lärm- und Gesundheitsbeeinträchtigung. Die Nachbarn zeigten sich hierüber völlig uneinsichtig und meinten, dass sie ein kleineres Grundstück als wir hätten und sie die Anlage nicht im eigenen, auf der gegenüberliegenden Seite des Hauses liegenden Garten, haben möchten. Parallel dazu haben wir uns beim LRA Esslingen informiert, welche Möglichkeiten von öffentlich-rechtlicher Seite aus bestehen, gegen eine solche Anlage vorzugehen. Die Antwort, um es kurz zu machen: „Keine“. Auch wenn das LRA selbst kein Freund von Luftwärmepumpen ist.
Als der Bau nun immer weiter fortschritt haben wir uns Rat geholt, unter anderem in diesem Forum. Dort sind wir auf die privat-rechtlichen Möglichkeiten aufmerksam geworden, wie man gegen eine solche Anlage direkt vorgehen kann: § 906 BGB. Hilfreich war hierzu auch das in diesem Forum abgedruckte Urteil von RÄ/Notarin Schmidt aus Frankfurt Erfolgreiche Lärmbekämpfung auf zivilrechtlichem Weg (AG Bernau, Urteil v. 23.09.2010 – 10 C 311/09). Diese hat in einem ähnlichen Fall in zweitinstanzlichem Verfahren bereits einen Prozess gewonnen.
Wir haben uns darauf hin an ebenjene RÄ/Notarin Schmidt aus Frankfurt (http://www.nachbarstreit.com/, hier gibt es auch interessante Aufsätze zur Bekämpfung von Luftwärmepumpen sowie http://www.schmidt-kollegen.com/) gewandt mit der Bitte uns zu unterstützen. Sie schlug ein zweistufiges Verfahren vor: 1. Aufklärung der Nachbarn über rechtliche Situation und Androhung Klage und 2. Klageeinreichung, wobei in BW vorab ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist.
Relativ rasch wurde dann ein Schreiben an die Gegenseite geschickt, in dem die Situation dargestellt wurde und um Verlegung der Luftwärmepumpe an einen anderen Standort gebeten wurde. Die Gegenseite hat sich hierauf nicht gemeldet. Anschließend, nach Abwarten der gesetzten Frist, wurde das Schlichtungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Erst dann haben sich die Nachbarn gemeldet und mitgeteilt, sie wollen ja keinen Streit und „man hätte ja miteinander reden können“ – als ob wir das nicht getan hätten! Wie dem auch sei, der Standort wurde verlegt und wir haben hierauf das Schlichtungsverfahren einstellen lassen.
Leider ist der Weg nicht ganz billig, da die Rechtsschutzversicherung solche RA-Kosten im Vorfeld eines anhängigen Rechtsstreits nicht übernimmt, dennoch haben sich die Kosten gelohnt. Ich rate jedem Betroffenen sich so rasch wie möglich mit den neuen Nachbarn zusammenzusetzen und höflich aber bestimmt gegen die Luftwärmepumpe vorzugehen. Denn, wenn die Luftwärmepumpe einmal installiert ist, sind das Beharrungsvermögen und der Aufwand für eine Verlegung oder eine Dämmung um ein Vielfaches höher. Deshalb mit so viel Druck wie möglich (s. RA-Einschaltung) das Eisen schmieden so langes es noch heiß ist, will heißen, solange die Luftwärmepumpe noch nicht steht. Danach ist der Zug für eine einfache Lösung in der Regel abgefahren – leider.