Im Frühjahr 2009 wurde die im Fertighaus-Neubau innen aufgestellte Luft-Wärmepumpe, unseres neuen Nachbarn, mit dem Trocknungsvorgang des Estrichs erstmals betätigt. Das war ein Schock, so laut wie das war. Diese Pumpe lief über ca. 14 Tage rund um die Uhr, also 24 Stunden am Tag. Die Pumpe wurde vom Nachbarn so platziert, dass die Ausblasöffnung und die Ansaugöffnung direkt an der Hauskante zu unserem Grundstück sind. Man sah zwei große Löcher rechts und links an der Hausecke, 5 Meter weg von unserer Grundstücksgrenze. Unmittelbar nach der Grundstücksgrenze kommt unsere Terrasse. Alle Spaziergänger die an diesen Öffnungen vorbei gingen blieben stehen, hielten inne, beobachteten, lauschten und rätselten und schüttelten schließlich den Kopf.
Zu jener Zeit, kam ich gerade frisch operiert nach einer schweren Krankheit aus der Klinik zurück und sollte mich eigentlich erholen. Doch dieses Dröhnen machte mir einen jähen Strich durch die Rechnung. Erholen konnte ich mich weder tagsüber noch nachts. Man konnte bei dem Dauerbrummen nicht schlafen, da die Luftumwälzgeräusche der Maschine, so wie die brummenden Geräusche der Maschine bei geschlossenem Fenster bis in unser Schlafzimmer, Wohnzimmer und Esszimmer drangen. Man fühlte sich wie in einem Wäschetrockner und es brummte in einem fort. Selbst im Bad unter der laufenden Dusche zeigte sich dieses Brummen. Also in nahezu allen Räumen die unmittelbar zur nachbarschaftlichen Wärmepumpe hin liegen, blieb das Brummen nicht verborgen. Sogar im Kellerraum der noch mal ca. 4 Meter weiter weg war brummte es. Wenn es nachts still war hörte man sogar im Sommer das Brummen bei geschlossenem Fenster bis in die Küche, die noch durch eine tragende Wand zum Wohnzimmer getrennt ist. Von unserem kompletten Grundstück ganz zu schweigen. Nach drei schlaflosen Nächten und Tagen habe ich die Nachbarin um 7.45 Uhr morgens angerufen und ihr gesagt, dass sie bitte nach der Heizung sehen soll, weil es so entsetzlich laut ist. Dass ich vor 8.00 Uhr angerufen hatte empfanden die Nachbarn als Unverschämtheit.
Übrigens hat unser neuer Nachbar die Luftwärmepumpe so platziert, dass es für Ihn selbst am allerwenigsten störend empfunden wird. Er sitzt ungestört auf seiner Terrasse, die genau gegenüber von seinem Haus liegt, in seliger Ruhe, in der Sonne, hört absolut nichts, weil der Schall, nach unten weg (wir sind an einer Hanglage), direkt auf unser gesamtes Grundstück geht.
An der Stelle, wohin die Pumpe von der Fertigbaufirma aus Lärmsicht und aus Effizienzsicht geplant war, wollte sie unser Nachbar wegen des Lärms selbst nicht haben. Das hat die Nachbarin selbst zugegeben, als man sie gefragt hat warum man die Pumpe nicht da eingebaut hätte, wo sie aus Lärmsicht hingehört hätte. Das wäre in der Nähe der eigenen Terrasse und des Teils des Gartens gewesen, wo man sich selbst mehr aufhält. Die Aussage des Nachbarn zum Standort ist: „Gem. der TA Lärm ist das alles erlaubt. Er darf das und er darf seine Pumpe auch überall hinbauen, hinstellen.“
Dass wir nachts nicht mehr schlafen können interessiert ihn bis zum heutigen Tag nicht. Und, dass wir auf unserer Terrasse auch im Sommer diese Geräusche haben und ein Sitzen dort nun nur noch möglich ist, wenn die Pumpe mal nicht läuft, interessiert ihn auch überhaupt nicht.
Dass dieses, ja nur für uns unangenehme Geräusch, die ganze Familie beeinträchtigt lässt ihn leider gänzlich kalt. Seine Reaktion war: „Die Kirchenglocken stören mich auch. Daran muss ich mich auch gewöhnen. Sie werden sich sicher daran gewöhnen. Die Lärmgrenzwerte sind so gemacht, dass normale Menschen das aushalten müssen.“ Für meinen Nachbarn war es damit erledigt.
Daraufhin habe ich beim Hersteller dieser Pumpe angerufen. Diesem war es anfangs egal. Ein Monteur fragte mich nach dem Hausabstand und den Gegebenheiten. Als ich ihm sagte, dass der Hausabstand zwischen 9 und 10 Metern ist und dass aber nach der Grenze, nach 5 Metern, gleich unsere Terrasse kommt, sagte er nur, dass das zu nah sei und der Ärger auf Grund der Wohnsituation damit vorprogrammiert war. Das wiederum teilte ich dem Hersteller mit. Der wiederum sagte, dass das das Problem des Nachbarn ist. Sie könnten ja nichts für den Aufstellungsort und dass auch Dinge die man im ersten Moment darf, nicht immer einer guten Nachbarschaft zuträglich sind. Dass so, wie ich die Situation schildere, der Ärger eindeutig vorprogrammiert war. Geholfen hat uns das aber auch nicht. Wir waren mehrfach beim Nachbarn, luden ihn auf ein Glas Wein zu uns auf unsere Terrasse ein, um ihm das aufzuzeigen was uns stört. Wir wollten ihnen in einem persönlichen Gespräch offenlegen, dass wir so, dank seiner so platzierten Pumpe, keine Erholung mehr auf unserer Terrasse und in unserem Haus haben und uns nicht mehr wohl fühlen. Die Nachbarn kamen nicht. Erneut haben wir einen Versuch unternommen, die Nachbarn zu etwas zu bewegen. Wir haben ihnen sogar unsere finanzielle Unterstützung für Lärmschutzmaßnahmen angeboten, nachdem wir über die EMPA recherchiert haben was es für Möglichkeiten gibt, auf was man achten muss um den Lärm auch wirklich spürbar zu reduzieren. Im Internet gab es im Jahr 2009 nur Berichte der Eidgenössischen Material- und Prüfanstalt und sonst fast nichts zu dieser Lärmproblematik. Der Nachbar zeigte sich weiterhin ignorant und unbeeindruckt von unserem Leid und unseren schlaflosen Nächten. Wir gingen auf das Landratsamt zu. Dieses fand viel Verständnis, weil es mittlerweile zunehmend viele Beschwerdefälle gibt. Helfen konnten sie aber auch nicht. Das Landratsamt macht bei Messungen einen Messabschlag von 3 dB(A) und muss sich ausschließlich an der TA Lärm orientieren, da es noch keine Vorschriften für diese Pumpen gibt. Das heißt: die schreiten erst ein, wenn eine Pumpe 4 dB(A) über dem Grenzwert liegt, oder wenn tieffrequente Geräusche auftreten würden. Diese seien aber oft messtechnisch bei vielen gemessenen Pumpen nicht nachzuweisen, obwohl es bei den Betroffenen in den Häusern brummt und die Pumpen deshalb auch innerhalb der Grenzwerte sehr belästigend sind. Sie konnten uns letztendlich auch nicht helfen und rieten zu einem Gerichtsprozess, da im Zivilrecht andere Voraussetzungen gelten würden, wie wenn sie als Behörde einschreiten würden. Dies obwohl die TA Lärm eine Summenwirkung vorsieht und so manchen Lärmpegel mit Zuschlägen versieht. Also nicht allein das reine Messergebnis zählt in der TA Lärm.
Die Pumpe des Nachbarn hatte seinerzeit zwischen 38 und 43 dB(A) bei uns am Haus – ohne Zuschläge – reines eigens mit einem von einem Sachverständigenbüro geliehenen und geeichten Messgerät gemessen. Gemessen, gem. TA Lärm, einen halben Meter vor dem lautesten Fenster. Die Pumpe ist gem. Hersteller mit 62 dB(A) Schallleistungspegel angegeben. Ich habe direkt an der Ausblasöffnung im Winter 70 db(A) gemessen und an der Ansaugöffnung 65 db(A). Auf unserer Terrasse hatten wir 52 dB(A) gemessen. Nachts hat man bei uns ohne Pumpe auf der Terrasse 26 db(A) und nun haben wir eine Vervierfachung des Schalls. Denn bei 10 db(A) spricht man von einer Verdoppelung des Schalls. Mit dem Lärm des integrierten Hausstaubsaugers unserer anderen Nachbarin habe ich auf der Terrasse, unmittelbar am Haus, tagsüber 54 dB(A) gemessen.
Und dass alles oft im Paket, sonntags, feiertags, im Sommer mindestens 4 Stunden am Tag. Man kann sich durchaus vorstellen, wie die Reaktionen unserer Besucher sind, wenn man gemütlich beisammensitzen will, und dieses „Ding“ fängt an zu brummen! Das heißt mein Nachbar hätte auch eine leisere Pumpe einbauen können. Für uns bedeutet dieser Umstand, dass in Mitten des Biosphärengebiets und Landschaftsschutzgebiet Schwäbische Alb unser Schlaf und unsere Lebensqualität stark beeinträchtigt werden und wir im Winter bei kühleren Temperaturen und Minusgraden, bis zu insgesamt 18 Stunden zugeschallt werden. Am Schlimmsten ist es, wenn es dazu noch feucht ist. Ein Öffnen des Fensters ist somit weder im Sommer, noch im Winter möglich, denn dieses andauernde förmlich aufgedrängte Brummen und Luftumwälzen kann man dann letztendlich überhaupt nicht mehr hören. Es macht einen krank. Es stellten sich aufgrund des Schlafmangels und der sehr häufigen Schlafunterbrechungen Schwindelanfälle ein, Kopfschmerzen, Verspannungszustände bis hin (fast) zum Burnout. Man hörte die Pumpe einschalten, man hörte die Abtaugeräusche, man hörte wie sie abstellt und man hört die Luftumwälzgeräusche. Eine Nachbarin die noch weiter weg wohnt, sagte: „Früh morgens, beim Einschalten der Pumpe hört es sich oft an wie wenn ein Panzer die Strasse herunterfahren würde“. Das waren die Luftüberschläge durch das Ausblasen der warmen Luft bei Minustemperaturen.
Ich habe einen Brief an die Geschäftsleitung der Muttergesellschaft dieser Luftwärmepumpe geschrieben. Daraufhin kam ein Brief zurück mit einer Empfehlung für einen Schalldämpfer. Bei Recherchen im Internet stellte sich heraus, dass dieser vom Hersteller empfohlene Schalldämpfer nur für eine im Außenbereich aufgestellte Pumpe empfohlen wird. Für die innen aufgestellte Pumpe gab es keinen Schalldämpfer vom Hersteller. Davon abgesehen, wurde die Pumpe des Nachbarn so beengt eingebaut, dass eine Installation eines Schalldämpfers im Haus nicht möglich ist. Nach vielen Diskussionen mit dem Hersteller, hat der sich bereit erklärt, als eine Verbesserung, die Ausblasöffnung Richtung Straße, weg von unserem Haus zu verlegen, und die Ansaugöffnung hin zu unserem Haus. Dazu würde uns im Winter nicht mehr der Schnee durch die Pumpe auf unser Grundstück geblasen. Dies konnte aber nur so mit dem Einverständnis des Nachbarn funktionieren. So musste ein von ihm guter Bekannter der die Situation für ihn analysiert hat, es so darstellen, dass er einen Lösungsansatz beim Hersteller erreicht hat. Die Hersteller stellen sich auf den Standpunkt, dass sie Produzenten seien und für den Aufstellungsort nichts können und das haben diese, vor Herausgabe des Bayerischen Leitfadens, auch auf den nachbarschaftlichen Grenzwert nur für Ihre Pumpe ausgenutzt. So wurde auch beraten. Über tieffrequenten Schall spricht niemand. Die Hersteller und Planer sowie die Sanitär- und Heizungsbaufirmen haben es in der Hand, ob bei Problemfällen, die Nachbarschaft zerrüttet wird, oder man auch weiterhin friedlich nebeneinander wohnen kann. Etwas Verständnis und Rücksicht für den Nachbarn und entsprechende Hilfeleistung bei Problemfällen könnten den Aufstand der Nachbarn verhindern und würden so zu einer weiterhin guten Nachbarschaft verhelfen. Manchmal sollte auch lieber auf einen Standort, aus Lärmsicht, von vorn herein verzichtet werden. In unserem Fall wurde unserem Nachbarn immer erklärt, dass er das alles darf und dass die Herstellerfirma dafür geradesteht und wir eh nichts gegen die Situation unternehmen können. Wir würden vor Gericht in jedem Fall verlieren. Keiner hat es zugegeben, dass ein grober Planungs- und ev. Aufklärungsfehler passiert ist. Wir wurden als absolute Einzelfälle abgetan und als oberempfindlich hingestellt. Übrigens nicht nur wir, sondern alle Lärmgeplagten, die ich in diesem Zusammenhang kennen gelernt habe und noch kennen lernen werde, denn es werden jeden Tag mehr, bis es hoffentlich bald Vorschriften für diese Lärmproblematik gibt.
Nach den Umbaumaßnahmen war die Frequenz nicht aushaltbar. Schweißausbrüche, Schwindelanfälle setzten verstärkt ein, so dass ich manchmal nicht aufstehen konnte. Also ging mein Mann noch mal zum nicht einsichtigen Nachbarn rüber und bekundete noch mal unsere finanzielle Unterstützung, vorausgesetzt das Lärmproblem wird behoben, weil es uns mit der jetzigen Situation gesundheitlich nicht gut geht. Daraufhin hat der Nachbar das erste Mal etwas unternommen und die Herstellerfirma noch mal hergebeten. Der Hersteller kam noch mal und dämpfte direkt an der Maschine und verstellte dadurch offensichtlich die Frequenz und noch mal die Lautstärke. Da war das erste Mal eine kleine Erleichterung zu spüren. Aber nicht so, dass man damit zufrieden und gut schlafen konnte. Wie auch? Wo sollen 70 dB(A) denn ohne richtige Schallschutzmaßnahmen hin verschwinden? Die Mini-Koniferen vor alleinig der Ansaugöffnung gepflanzt wurden, tragen nicht zu einer Reduzierung des Brummens bei und helfen auch nicht bei den Luftüberschlägen der Ausblasöffnung im Winter. (Siehe Bayerischer Leitfaden) D.h. das Brummen und die Luftumwälzgeräusche haben wir immer noch im Haus. Das ist keine wirkliche Verbesserung, denn das menschliche Ohr nimmt eine Reduzierung des Schalls ab 10 db(A) als Halbierung des Lärms war. Ein Sitzen und Erholen auf der Terrasse sind nicht möglich, wenn die Pumpe läuft. Der Schall der Pumpe breitet sich trichterförmig direkt geballt auf unser Grundstück aus. Er löst Schwindelanfälle, Kopfschmerzen und Übelkeit aus. D.h. das Fenster zur Pumpe ausgerichtet wird nicht mehr geöffnet. Das Geräusch geht im Winter nach wie vor über das komplette Grundstück und ist am entferntesten Fenster, am weitesten entfernten Punkt, ca. 25 Meter von der Pumpe bei geöffnetem Fenster immer noch als Brummen zu hören.
Dazu ist noch zu sagen, dass das nachbarschaftliche Haus ca. 1,5 Meter höher steht (EFH) wie unseres und dass durch den Westwind und die leichte Hanglage die ganze kalte Luft immer auf unser Grundstück getragen wird und er Schall durch den Höhenversatz unmittelbar durch die große Esszimmerglasschiebetüre in unser Haus gelangt. Im Übrigen schreibt schon der Hersteller der Pumpe in der Bedienungs- und Aufstellanleitung: „Die Ausblas- und Ansaugöffnungen sollten nicht auf nachbarschaftliche Wohn- und Schlafräume gerichtet werden. Ausgeblasene Luft kann zur Lärmbelästigung des Nachbarn führen.“
Nachdem sich das Ganze nun seit 2009 ohne entlastende Fortschritte zieht, wollten wir dann den gerichtlichen Weg einschlagen, haben aber noch einen Vermittlungsversuch durch den stellvertretenden Bürgermeister unternommen.
Präventiv, um weitere Problemfälle zu verhindern haben wir uns, mit noch einer anderen Familie, die das gleiche Problem hier am Ort haben, an den Bürgermeister und die Gemeinderäte gewandt mit der Bitte um Bebauungsplanänderung (Festschreibung eines maximalen Schalldruckpegels von 50 dB(A) und einer Abstandsregelung sowie der Aufnahme der Belästigungsproblematik im Ortsrecht.)
Zu dieser Zeit ist uns ein herzensguter Mensch begegnet, dem ich durch Zufall alles erzählte und der das Erzählte über die Luftwärmepumpe nicht fassen konnte. Er glaubte nicht, was ich ihm erzählte und machte sich auf unserer Terrasse selbst ein Bild von den Beeinträchtigungen der Pumpe. Er sagte: “Da braucht man keine TA Lärm das Ding steht da an der falschen Stelle und hätte schon gar nicht so eingebaut gehört. Jeder weiß, dass man die nachbarschaftliche Situation berücksichtigen sollte damit es keine Streitigkeiten gibt“. Er hat sich, da er sich mit der Materie auskennt, und auch Pumpen dieses Herstellers verkauft und aufstellt an den Geschäftsführer der Herstellerfirma gewandt. Er hat ihm einen Lageplan der Häuser gesandt. Daraufhin hat auch der Hersteller bestätigt, dass die Pumpe aus Rücksichtnahme auf uns und die nachbarschaftliche Situation dort hätte nicht eingebaut gehört und schon gar nicht ohne Lärmschutzmaßnahmen. Nach langen Bemühungen dieses Mannes hat sich der Hersteller kulanter Weise, obwohl die Fertigbaufirma und der Hausbesitzer die Pumpe dort, entgegen der Aufstell- und Bedienungsanleitung des Herstellers, eingebaut haben, bereit erklärt die Umbaumaßnahmen und Anbringung von Schallschutzmaßnahmen zu bezahlen. Bedingung der Herstellerfirma war, dass es so ausgeführt wird, dass endlich Ruhe in diese Anlage kommt und man wollte es schnell erledigt wissen. Daraufhin wurde der Bayerische Leitfaden zur wirkungsvollen Reduzierung des Schalls herangezogen. Als mein Nachbar das sah, was er gestalterisch verändern sollte, hat er sich total verweigert.
Diese Anlage ist so installiert, dass kein Schalldämpfer im Haus angebracht werden kann. Er hat zwei gesetzte Termine zur Behebung der Angelegenheit einfach, ohne Nachricht, verstreichen lassen. Die vielen davor vergeblich unternommenen Versuche den Nachbarn zu wirkungsvollen und für uns entlastenden Lärmschutzmaßnahmen zu motivieren, schlugen fehl. Dass unsere Nachbarn, den anberaumten, gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungstermin am 2.9.2011 nicht annahmen, war uns nach all seinem bisherigen Verhalten fast klar. Unsere Nachbarn wollen den gerichtlichen Prozess und keinen nachbarschaftlichen Frieden. Schade, dass alle ihnen bisher gebauten goldenen Brücken das nachbarschaftliche Verhältnis wieder in eine gute Bahn zu lenken ignoriert wurden und nur mit Füßen getreten werden.
Dass das wie ein Sechser im Lotto ist, dass ein Hersteller die Umbaumaßnahmen bezahlt, obwohl dieser rein gar nichts für eine Falschaufstellung kann. Dafür haftet eigentlich alleinig mein Nachbar, der den richtig geplanten Ort beim Hausbau, wegen des dann selbst als störend empfundenen Lärms der Pumpe umgeplant hat. Dass dieser Fehler keinen, für uns teuren Gerichtsprozess rechtfertigt, sieht er leider nicht so.
An dieser Stelle bedanke ich mich sehr herzlich beim Hersteller der Pumpe und bei der Person die das beim Hersteller erreicht hat. Dieses Engagement von beiden Seiten sowie sehr großzügige und kulante Angebot ist nicht selbstverständlich.
Wer so ein großzügiges Angebot ablehnt, weil er die Problematik des Pumpenlärms und die Störwirkung solcher Pumpen für die Nachbarschaft, selbst nach Übermittlung des Bayerischen Leitfadens, nicht verstanden hat und Umbaumaßnahmen nur aus Schönheitsgründen ablehnt, obwohl er den Pumpenlärm auch nicht haben will, sollte selbst für seine Fehler gerade stehen müssen.
Sollten wir vor Gericht gehen müssen, das habe ich unserem Nachbarn auch mit geteilt, dann gibt es vor Gericht 3 Optionen. Egal wie es der Richter entscheidet, gibt es nur Verlierer:
1.) gewinnen Sie, ist zeitlebens die jetzt noch vorhandene Chance auf eine gute Nachbarschaft erledigt
2.) gewinnen wir, ist zeitlebens die jetzt noch vorhandene Chance auf eine gute Nachbarschaft erledigt
3.) gibt es einen Kompromiss, ist zeitlebens die Chance auf eine gute Nachbarschaft erledigt
Ich habe unsere Nachbarn wieder gebeten, doch besser die Nerven zu schonen und letztendlich auch den Geldbeutel und das ganze doch so zu lösen. Die technischen Mittel gibt es und sie bekommen ja alles bezahlt. Sie bestritten dies. Sie würden nur einen Teil bekommen. Gartengestalterische Umbaumaßnahmen sind kein Lärmschutz und könnten von der Fertigbaufirma getragen werden. Es wäre an ihm das durch zu setzen, wenn der Hersteller nicht alles bezahlt. Sie bewegen sich aber nicht…
Die Nachbarn haben noch mal betont, dass die nach dem bayerischen Leitfaden durchzuführende Maßnahme ihr Haus verschandeln würde und der bayerische Leitfaden in Baden-Württemberg nicht gilt. Sie hätten Bestandschutz egal was kommt und sind somit rechtlich auf der sicheren Seite. Sie haben alles richtig gemacht.
Wie kann man alles richtig machen, wenn der Nachbar Brummtöne in den zum Nachbarn angrenzenden Zimmern im Haus hat und das Luftumwälzen der Luft der Luftwärmepumpe im Schlafzimmer und Bad, also in den unter dem Dach befindlichen Räumen? Wie kann man alles richtig machen, wenn der Nachbar nicht mehr gut schlafen kann, nicht mehr ausschlafen kann, weil die Pumpe morgens und zu manchen Nachtzeiten bei Minusgraden im Haus als brummen und Trocknungsgeräusch zu hören ist und man sich somit auf seinem Grundstück, wenn die Pumpe läuft, nicht mehr wohl fühlt? Wie kann man alles richtig gemacht haben, wenn der Nachbar mit einer Vervierfachung des Schalls auf der Terrasse (besonders schützenswerte Bereiche) sich nicht mehr erholen kann bei eingeschalteter Pumpe und auch im Sommer kein Fenster mehr öffnen kann, denn in den frühen Morgenstunden fängt Sie wieder an zu brummen und man wacht auf und muss das Fenster schließen. Man hat jedes Mal Schlafunterbrechungen. Wir sind nach diesen drei Jahren sehr kaputt und ausgelaugt.
Leider haben meine Nachbarn von sozialer Kompetenz, vom Rücksichtnahmegebot und der Verpflichtung aus der LBO noch nichts gehört.
Heute von dritter Seite erfahren müssen, dass mein Nachbar sich wohl entschieden hat abschließend nichts zu machen. Er hätte nichts Falsch gemacht. Der Bayerische Leitfaden gilt nicht für seine Pumpe.
Klar: Die Störwirkung der Pumpen gilt nur für andere Pumpen mit gleichem Schallleistungspegel nicht für seine. Er will die Problematik des Pumpenlärms und die Störwirkung solcher Pumpen für die Nachbarschaft, selbst nach Übermittlung des Bayerischen Leitfadens, nicht verstehen.
Wer Umbaumaßnahmen nur aus Schönheitsgründen ablehnt, obwohl er den Nachbarn damit gesundheitlich auf Dauer schädigt, und auch eine Wertminderung des Grundstücks erreicht sowie den Pumpenlärm nicht freiwillig reduzieren will, der
sollte selbst für Schallschutzmaßnahme gerade stehen müssen.
Ich bin trotz der Information, dass sie nichts machen wollen noch mal mit dem E-Mail einer auch Leidtragenden rüber gegangen, da diese meinem Nachbarn bestätigt hat, dass die bei ihrem Nachbarn angebrachten Schallschutzmaßnahmen (Dämmmatten im Lichtschacht. Lichtschacht endet genau bei den Ansaug- und Ausblasöffnungen) nichts gebracht haben. Ich habe meinen Mann gebeten mit zu gehen. Der hat zwischenzeitlich den guten Glauben an die Nachbarn verloren und hat resigniert.
Wir setzten unsere ganze Hoffnung noch auf unseren Bürgermeister und den Bauausschuss die die Situation nun vor Ort begutachtet haben. Unsere Nachbarn waren auch eingeladen. Sie lehnten den Termin ab. Der Gemeinde lag eine friedliche Lösung am Herzen. Sie haben das Thema alle sehr ernst genommen und sich sehr in das Thema eingearbeitet. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Unser Bürgermeister hat nochmals leider auch vergeblich versucht mit dem Nachbarn zu sprechen. Die Reaktion des Nachbarn war „Wenn noch einer anruft wegen der Wärmepumpe dann lege ich einfach auf.“
Wir haben den Nachbarn den kostenfreien Einbau eines Schalldämpfers, durch meine zwischenzeitlich guten Kontakte, zur Reduzierung des Luftschalls angeboten sowie den Test eines noch nicht ausreichend getesteten Schalldämpfers für die tieffrequenten Geräusche. Unsere Nachbarn müssten dafür nichts zahlen. Die Schalldämpfer werden ins Mauerwerk eingepasst. Darüber kommt das Gitter. Man würde nichts sehen. Bedingung war, wenn es nicht gegen die tieffrequenten hilft, dann müsste da noch Schallschutz gemacht werden. Reaktion bis heute: KEINE.
Was bleibt nun? Nur der Weg vor Gericht zu ziehen.
Eins steht für uns fest: So kann es die nächsten 20 Jahre, bis diese Pumpe Ihren Dienst erfüllt hat, zumal sie sicher nicht leiser wird, nicht für uns bleiben.
Wir beten schon heute……
Liebe leid geplagte Familie,
ich muss sagen, ich bin über Ihren Bericht, auf den ich zufällig gestoßen bin einfach nur erschüttert.
Diese Geduld hätte ich nicht gehabt. Wahrscheinlich hätte ich mir ganz viele böse Dinge überlegt, mit denen ich die Nachbarn in den Wahnsinn getrieben hätte.
Wie ist das Ganze weitergegangen?
Liebe Grüße Claudia
Liebe Claudia,
wir haben die Homepage vor zwei Jahren übernommen und haben leider selbst keinen Kontakt zu den meisten Personen die hier Ihre Erfahrungen geteilt haben. Liebe Betroffenen. Bitte lasst uns an Euren Erfahrungen teil haben. Nur so wird transparent, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass das Leid viel weiter verbreitet ist, als angenommen. Und möglicherweise hilft es, den ein oder anderen, bestimmte Fehler zu vermeiden, oder im besten Falle natürlich das Problem zu lösen.
Viele Grüße
Robert